Ein landesverräterischer Bundeskanzler?

Nach der neuesten Aufdeckung Seymour Hershs ist klar, was jetzt notwendig ist: Ein mutiger Generalbundesanwalt. Gibt es einen? Oder ist es, wie wir befürchten: Die Justiz redet sich mal wieder raus?

Seymour Hersh legte gestern nach: Nach seinem ersten Nord-Stream-Bericht, so erklärte er, haben US-Präsident Biden und Bundeskanzler Scholz die Gunst der Stunde genutzt – letzterer war zu Staatsbesuch in Washington –, um einige Dinge in ihrem Sinne geradezurücken. Sie haben vereinbart, dass die Geheimdienste beider Nationen eine konstruierte Geschichte an die Medien weitergeben sollen, die Hershs Bericht scheinbar entkräftet. Kurz danach hat die New York Times über eine nicht genauer definierte »pro-ukrainischen Gruppe« geschrieben, die dafür verantwortlich sein soll – salopp gesagt: Ein bisschen besser ausgerüstete Hobby-Taucher mit Segelyacht sollen den Anschlag ausgeführt haben.

Die Geschichte klang von Anfang an, sagen wir es freundlich: Wenig glaubwürdig. Dennoch wurde sie herumgereicht, Deutschlands Medienanstalten haben sie exzessiv forciert. Die üblichen fünfklassigen Journalisten, auch Faktenchecker genannt, die noch bei Hershs Bericht Feuer und Flamme waren, die Thesen zu entkräften und lächerlich zu machen, schwiegen sich bei der abgesprochenen Geschichte aus. Vielleicht wollten sie nicht erneut einem Übersetzungsfehler zum Opfer fallen: Safety first halt – liebe Faktenchecker, das Übersetzungsprogramm Deepl übersetzt euch diese letzten fremdklingenden Worte vielleicht sogar adäquat.

Checkliste Landesverrat

Wenn das stimmt, was Seymour Hersh in seiner neuen Story darlegt, dann sieht das Szenario wie folgt aus: Olaf Scholz muss von der US-Administration in Kenntnis gesetzt worden sein, dass an Hershs erstem Bericht doch etwas Wahres dran sei. Um die Wahrheit zu vertuschen, hat er sich mit dem Staatsoberhaupt jener Nation, die für die Anschläge auf Nord Stream verantwortlich ist, zu einer Absprache verabredet. Er konspiriert also mit jenem Mann, der laut Hersh den Befehl gab, die Sprengungen in die Wege zu leiten.

Man muss kein Jurist sein, um hier einen Anfangsverdacht eines Landesverrates zu wittern. Zur Erinnerung sei hier §94 StGB, Landesverrat zitiert:

Wer ein Staatsgeheimnis

1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder
2. sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,

und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Ganz kurze Checkliste: Ist der Bundesrepublik durch die Sprengung der Pipelines ein schwerer Nachteil entstanden? Ja! Wurde die Bundesrepublik benachteiligt? Ja! Und wurde dadurch eine fremde Macht begünstigt? Ja!

Was ist der Verrat eines Staatsgeheimnisses im Vergleich zur Vertuschung eines Angriffs?

Nun könnte man freilich an dieser Stelle über die Definition eines Staatsgeheimnisses sprechen. Trifft das in diesem Falle zu? Ein recht alter Artikel des Spiegel, vom Dezember 1962 nämlich, setzt sich damit auseinander. Er zitiert §99 Abs. 1 StGB, den es so heute nicht mehr gibt. Dort heißt es, dass Staatsgeheimisse »Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, insbesondere Schriften, Zeichnungen, Modelle oder Formeln oder Nachrichten [sind], deren Geheimhaltung vor einer fremden Regierung für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist.« Und weiter heißt es, die Definition des Staatsgeheimnisses betreffend: »Wer vorsätzlich ein Staatsgeheimnis an einen Unbefugten gelangen läßt oder es öffentlich bekanntmacht und dadurch das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Lander gefährdet.«

Wenn der Bundeskanzler den Geheimdienst dahingehend unterweist, vertrauliche Informationen über die Erkenntnisse der Sprengung an einen ausländischen Geheimdienst weiterzugeben, der zufällig aus dem Land stammt, das nach Erkenntnislage für den Anschlag verantwortlich ist, wäre per definitionem ein Landesverrat diesem Wortsinne gegeben.

Ob die Absprache zwischen Bundeskanzler und US-Präsident einen Landesverrat gleichkäme, müsste mindestens geprüft werden. Deutsche Juristen sind an anderer Stelle immer sehr erfindungsreich, was das Auslegen von Gesetzespassagen betrifft. Warum hier nicht? Oder sind sie es vielleicht doch? Darf man hoffen, dass es einen mutigen Generalbundesanwalt gibt, der einen Anfangsverdacht ausruft und endlich gegen diesen Bundeskanzler ermittelt, der von Anbeginn seiner Kanzlerschaft ein kurioses Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit aufwies? Und ist am Ende der Verrat eines Staatsgeheimnisses nicht sogar viel harmloser, als die Vertuschung eines Angriffs auf empfindliche Infrastruktur der Bundesrepublik?

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Roberto J. De Lapuente

Roberto J. De Lapuente ist irgendwo Arbeitnehmer und zudem freier Publizist. Er betrieb von 2008 bis 2016 den Blog ad sinistram. Seinen ND-Blog Der Heppenheimer Hiob gab es von Mitte 2013 bis Ende 2020. Sein Buch »Rechts gewinnt, weil links versagt« erschien im Februar 2017 im Westend Verlag. In den Jahren zuvor verwirklichte er zwei kleinere Buchprojekte (»Unzugehörig« und »Auf die faule Haut«) beim Renneritz Verlag.

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39 Gedanken zu „Ein landesverräterischer Bundeskanzler?

    • 23. März 2023 um 0:29
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      Strafrechtliche Ermittlungen kann jede StA einleiten – bei derartigen Straftaten kann (und wird wohl idR auch) der Generalbundesanwalt die Ermittlungen an sich ziehen – und dann in Folge natürlich einstellen. Allerdings passiert dann alles unter den Augen der Öffentlichkeit und der sogenannten „vierten Gewalt“ – aber deren Mitarbeiter sind ja mehrheitlich inzwischen auch eher als politische Beamte zu betrachten.

    • 23. März 2023 um 1:01
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      @Horst Kevin

      Bei der Gründung der BRD wurde an ( fast ) Alles gedacht. 😉

  • 22. März 2023 um 21:26
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    Ich habe da so meine Zweifel, ob Biden mit Scholz überhaupt irgend welche Absprachen treffen könnte, denn Scholz vergisst doch immer so viel. Der weiß doch morgen schon nicht mehr, mit wem er heute gesprochen hat. Also wenn Biden wirklich etwas in der Art durchziehen wollte, hätte er dafür doch bestimmt Leute in wirklich entscheidenden Positionen ausgewählt, die etwas zu sagen haben, und nicht seine eigene Sockenpuppe mit starken Amnesieproblemen.

    Ich hatte gestern einen tollen Traum:

    Scholz auf dem Rückflug. Er wählt die Kurzwahl #1 auf seinem Telefon.

    „Oh, wer bist du denn?“
    „<schnarchende Stimme am anderen Ende>“
    „Ach ja, der Joe. Hatte schon vergessen, wie du klingst. Sag mal, worüber haben wir gestern noch mal gesprochen?“
    „<schnarchende Stimme>“
    „Aha…“
    „<schnarchende Stimme>“
    „Ja….“
    „<schnarchende Stimme>“
    „Echt jetzt???…
    „<schnarchende Stimme>“
    „Ja…
    „<schnarchende Stimme>“
    „Vielleicht…“
    „<schnarchende Stimme>“
    „Ukra-was? Wo liegt das denn?“
    „<schnarchende Stimme>“
    „Achso…“
    „<schnarchende Stimme>“
    „Du, warte mal, ich muss mal eben nach draußen, mir wird es hier drin mit meinem Pulli zu warm…“

    Ein beherzter Griff zur Tür…

    Ach ja, man wird ja noch träumen dürfen…

  • 23. März 2023 um 1:41
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    Worin soll denn das Staatsgeheimnis und der darauf basierende Landesverrat bestehen?
    Daß Scholz den Amerikanern mitteilt, daß sie die Pipeline in die Luft gesprengt haben?
    Etwas, das der amerikanische Präsident selbst im Prinzip öffentlich angekündigt hat.
    Ich kann da weder ein Geheimnis noch einen Verrat erkennen.

    Vielmehr stellt sich die doch die Frage der Amtseidsfolklore.

    „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“

    Es gibt anscheinend keinerlei juristische Handhabe, Verstöße gegen diese Bekundung zu ahnden. Meineid in der Funktion eines Kanzlers oder Bundesministers ist in diesem Zusammenhang also nicht strafbar.
    Zugegeben, wäre das so, hätte vermutlich jede Regierung ständig entsprechende Verfahren am Hals, um mit Dreck zu werfen.
    Einen derart offenkundigen und generellen Verstoß gegen diesen Eid durch eine komplette Bundesregierung habe ich allerdings noch nie erlebt.

    Ich habe aber bei den Vereidigungen auch nicht zugehört. Vielleicht wurde ja „des deutschen Volkes“ durch „des us-amerikanischen Kapitals“ ersetzt.
    Dann hätten wir eine der ehrlichsten deutschen Regierungen aller Zeiten.

    • 23. März 2023 um 2:30
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      Der Amtseid ist juristisch nicht bindend. Er dient lediglich als Folklore für die Vereidigungszeremonie.

      • 24. März 2023 um 0:38
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        Derart eklatante Verletzungen, wie wir sie derzeit nicht nur von Herrn Scholz, sondern eigentlich vielen Bundesministern (insb. Frau Baerbock und Herrn Habeck) erleben, mag zwar nicht justitiabel sein, deutet aber auf eine erhebliche Missachtung des GG hin. Immerhin ist das die durch die Eidesformel gerichteten Erwartungen unserer Verfassung an diejenigen, die ihn leisten.

        Ginge es nach Bundesinnenministerin Nancy Faeser, dann müssten jetzt eigentlich die Vorgenannten (inkl. Frau Faeser selbst, wir denken an die von ihr geforderte Beweislastumkehr in derartigen Fällen) mal dahingehend überprüft werden, ob sie noch auf dem Boden der Verfassung stehen und in ihren Ämtern noch tragbar sind.

    • 24. März 2023 um 6:19
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      Du musst den genauen Wortlaut des Eides beachten, denn darin heißt es:

      „Ich schwöre, den Nutzen des deutschen Volkes zu mehren.“

      Es ist eine Frage von Subjekt und Objekt. Mit anderen Worten: das deutsche Volk ist für irgend jemanden nützlich, und unsere Volks(ver)treter verpflichten sich gegenüber dieser Interessensgruppe, den Nutzen zu vermehren.

      Schaden wird nur dann vom deutschen Volk abgewendet, wenn er die Mehrung dieses Nutzens zu verhindern droht.

  • 23. März 2023 um 6:58
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    Wahrscheinlich hatte der Cum-Ex-Scholz den Nordstreamanschlag einfach vergessen und war ganz erregt, dass Papa Biden (siehe offenbarendes Stern-Cover) ihm davon und von den Tätern erzählt hat.
    Selbst wenn nicht: In Deutschland werden Politiker niemals zur Rechenschaft gezogen.
    Ein weiterer Punkt, in welchem die normale Mafia unserer „Demokratie“ moralisch überlegen ist.

    • 23. März 2023 um 13:35
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      Ja, vermutlich wären wir alle besser dran, wenn wir uns das ganze Theater um „Demokratie“ sparen würden und gleich die Mafia ran lassen… Was da an Reibungsverlusten wegfiele, nicht zu reden von dem ganzen, sündhaft teuren Wasserkopf.
      Dann müßte auch nicht so viel gelogen werden…
      Allerdings müßten dann Leute wie Baerbock, Habeck, Scholz oder gar Lang richtige Arbeitsplätze finden. Und stellt euch vor, ihr habt ein Kind und dann ist Baerbock die Kindergärtnerin. Obwohl. Bock. Gärtner. Würde ja passen. 😉

      • 23. März 2023 um 16:23
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        @Robert-B.

        Allerdings müßten dann Leute wie Baerbock, Habeck, Scholz oder gar Lang richtige Arbeitsplätze finden.

        Nö, die würden dank „Signora Beretta“ eine tragende Rolle, z.B. in Brückenpfeilern, spielen und jeder, der auch nur mit einer Vespa über diese Brücke fährt, kann dann behaupten, er sein mal deren Lebensabschnitts-Gefährte gewesen. 😉

        „Hör ma Atze, isch bin scho ma mit Gummi üwwer die Baerbock“….. 🙂

      • 23. März 2023 um 17:38
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        Das unbeachtete Drama des Fachkräftemangels in der Leergutannahme.

  • 23. März 2023 um 14:37
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    Wie wäre mit der viel weniger strittigen Untreue?

    Strafgesetzbuch (StGB)§ 266 Untreue(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.

    Bildung einer terroristischen Vereinigung, Bandenkriminalität usw. würde mir auch noch einfallen. Oder wie wäre es mit Beihilfe zur Brandstiftung (eine Explosion dürfte darunter fallen, auch wenn diese unter Wasser standfand). Oder wie wäre es mit einem Umweltverbrechen? Gewässerverunreinigung? Gäbe zumindest bis zu 5 Jahre.
    Oder wie wäre es mit § 330 StGB „Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat“? Das gäbe dann bis zu 10 Jahre.

    Al Capone wurde auch nicht als Mafia-Boss eingeknastet, sondern wegen Steuerhinterziehung…..und man kann die o.a. Straftaten durchaus auch addieren, die hängen ja nicht zwangsläufig miteinander zusammen.

    • 23. März 2023 um 15:14
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      § 330 fällt wohl aus, da Scholz höchstwahrscheinlich nicht unmittelbar oder mittelbar tatbeteiligt ist. Wäre das so, wäre die neuerliche Reise wohl obsolet gewesen…

      §129a (Bildung terroristischer Vereinigung) wäre mir auch eingefallen, zudem noch §258 (Strafvereitelung).
      Auch stellt sich die Frage, ob eine derartige aktive Beihilfe zur zwar erst anschliessenden, aber hinsichtlich der Erreichung des Ziels für den Verursacher letztlich zur vollkommenen Tatverwirklichung massgeblichen, Vertuschung eines Sabotageaktes nicht auch als eine Beihilfe zu einem solchen iSd § 87 zu werten sein könnte.

      Aber bei so vielen Konjunktiven wird dem Bundespanzler schon nichts geschehen, darauf können wir Gift nehmen…

    • 23. März 2023 um 16:31
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      Olaf ist nicht untreu. Noch nie gewesen. Mit ihm will einfach keine fremdgehen.

      • 23. März 2023 um 18:23
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        Dann eben Fremdgehen ohne gegenseitiges Einverständnis…

        Bliebe aber wohl die Frage, wer welche Rolle…

        Olli durfte wohl eher hinhalten…

        PS: Vielleicht also doch gegenseitiges Einvernehmen. 🙂

        Jetzt ist mir schlecht!

      • 24. März 2023 um 5:57
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        „Mit ihm will einfach keine fremdgehen“

        Ich bin sicher, daß für die wandelnde Amnesie Scholz, den nie insolventen Harbeck und Plapalinchen Trampolina „Untreue“ bedeutet, auch mal die andere Hand zu benutzen.

  • 23. März 2023 um 16:06
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    Was habt ihr bloss mit dem Olaf?
    Der ist doch total Gniffke.
    Bei der Inklusion sind wir mit dieser Regierung auf Weltniveau.
    Einen Bundeskanzler mit Down- Syndrom, das muss man sich erstmal leisten können.
    Deutschland, ein reiches Land!11
    Ist doch das Down- Syndrom?
    Nicht das ich hier mit falschen medizinischen Aussagen agiere.
    Um die Aufarbeitung bin ich nicht bange, so wie die 720 BTMs MdBs lautstark Aufklärung fordern, würde ich sagen „läuft“.

    • 23. März 2023 um 19:30
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      Der Typ zieht down. Down under würde er mir bedeutend besser gefallen.

      • 23. März 2023 um 20:27
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        Nun, ich weiß nicht, ob er jetzt langsam auf Komiker umschaltet, gar nichts mehr merkt oder einfach hemmungslos wird. Vorhin im TV begegnete er mir mit etwa dieser Aussage: „Wenn ich die Diskussion zwischen Ministerium und Kommission richtig verstehe, ist alles auf einem guten Weg.“

          • 23. März 2023 um 21:02
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            Um’s Familienministerium ging es nicht, sonst könnte man jetzt verstehen, daß er nicht versteht, ob er’s versteht.
            Allerdings ging es um Energie, dann isses vielleicht Habeck mit seinen Hirnwäschern, was Prinz Valium natürlich auch erstmal entlasten würde.

          • 23. März 2023 um 21:07
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            Nicht das „Was“ sondern das „Wie“. 🙂

            Man könnte die Kleblinge auch als satirische (eher fanatische) Überspitzung sehen, mit der die Hauptkirche nicht mehr umgehen kann.

  • 23. März 2023 um 19:13
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    Nur wenig OT:
    Am kommenden Wochenende ereilt uns wieder die Sommerzeit. Was, als eine Gehorsamsübung, kann das noch sein?!

    Ich frag mich derzeit, welche Stelle das ist, die da verantwortlich zeichnet.

    • 23. März 2023 um 19:19
      Permalink

      Diesmal bekommen wir die gestohlene Stunde sicher gar nicht zurück – alles für den Endsieg!

      • 23. März 2023 um 19:38
        Permalink

        Ich hätte ja nix gegen die gestohlene Stunde, wenn sie nicht nachts, sondern während der Arbeitszeit wäre. 🙂

        • 23. März 2023 um 20:00
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          PS: Besonders schön wäre es natürlich, sie gleich in der nächsten Nacht zurückzubekommen. 🙂
          Die von dir angedeutete Gefahr der Veruntreuung ist ja durchaus real.

          • 23. März 2023 um 20:10
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            Welches Arxxloch war das nochmal, das meinte, die Aufrüstung und der Krieg wären doch ne prima Gelegenheit solidarisch wieder einen Feiertag zu streichen? Der Blome?

          • 23. März 2023 um 20:15
            Permalink

            Schulliung, bei der Häufung von Arschlöchern und deren widerlichen Absonderungen, hab ich auch den Überblick verloren. 🙂
            Gibt aber gewiss wieder Stoff für Bücher. 😀
            Ich möchte gar nicht ahnen, wie viele jetzt Kriegstreiber sammeln.

            PS: Wir sind ja mit diesen AutoKartenspielen aufgewachsen. Gibts das jetzt schon mit Verbrechern? 200 kreigsverherrlichende Artikel gegen 5000 oder 100 Mal Bucha gegen Abu Graib…

          • 24. März 2023 um 0:42
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            Tausche über 6000 verantworteter Drohnenmorde gegen einen Friedensnobelpreis!

          • 24. März 2023 um 0:41
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            Eigentlich zwei – einer wird gestrichen, und der 3.Oktober wird ersetzt durch den 24. August.

          • 24. März 2023 um 6:02
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            Der 26. September wird demnächst zun Feiertag erklärt als „Tag der Unabhängigkeit von russischem Gas“.

          • 24. März 2023 um 10:36
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            Der 3.10. wird bestimmt nicht ersetzt, wo bliebe denn da unser Nationalstolz. Außerdem haben wir da die Russen, äh, den Kommunismus besiegt.
            Was war am 24.8.?

          • 24. März 2023 um 16:55
            Permalink

            Der 24.08. ist der ukrainische Nationalfeiertag (Unabhängigkeitstag).

            Welcher sonst könnte den 03.10. wohl sonst ersetzen (bis auf den 4th of July… natürlich!)?

      • 24. März 2023 um 11:50
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        Schon in 24 Jahren bekommen wir dann einen ganzen Tag geschenkt und der Kalender wird zurückgestellt. Dann dürfen Alle einen Tag unbezahlt arbeiten.

  • 23. März 2023 um 20:46
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    Wenn ich mich von einer Bosetti als Blinddarm bezeichnen lassen darf, darf ich dann einen Kanzlerinnendarsteller eigentlich als Krebsgeschwür empfinden?
    Obendrein möchte ich nicht hoffen, daß andere Ministernde sich jetzt wegen der Nichterwähnung herabgesetzt fühlen. Nein, auch Ihr dürft euch meiner tiefsten Ver8ung gewiss sein.

  • 24. März 2023 um 8:54
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    Da ja im Artikel die Frage nach einer möglichen strafbaren Handlung von Scholz aufgeworfen wird.
    Hier mal was zum Nachdenken, gerade in Bezug des Corona- Wahns:

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

    Art 1 

    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

    Ich fürchte das da die Justiz keine Hilfe sein wird. Vielleicht muss man da andere Lösungasansätze finden.

    Gestern habe ich gelesen dass der lachende Laschet sich verwundert zu Nebenwirkungen der Picksung äußerte. So frei nach dem Motto dass es doch Allgemeinwissen sei, dass Medikamente Nebenwirkungen haben können.
    Da sag ich nur noch Backstein.

  • 24. März 2023 um 17:14
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    Hätte er mal nicht geschwiegen und keinen Gedächtnisschwund, dann hätten wir jetzt einen grundehrlichen Bundeskanzler… uff, man darf gar nicht daran denken, da wird es einem schon schwindelig.

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