Aufruf zum unkontrollierten Hass

Ein Gesetz, das Sie davor bewahrt, den von Ihnen abgerissenen Spiegel eines parkenden Autos zu ersetzen und das stattdessen den Autohersteller dazu verpflichtet, schnell anzurücken, um den Defekt zu ersetzen – so ein Gesetz gibt es nicht? Aber sicher doch. Verursacherprinzip ist out, im digitalen Zeitalter muss es schneller gehen.

Hass: Ein menschliches Bedürfnis

Im Vorfeld gab es viel Kritik am so genannten Facebook-Gesetz, das der Bundestag Anfang des Monats verabschiedet hat. Man sorgte sich aus berechtigten Gründen, ob dieses juristische Machwerk nicht eine Form vorauseilender Zensur voranpeitschen würde. Das »Gesetz gegen Hasskriminalität im Internet«, wie es exakt heißt, würde einer solchen Entwicklung Tür und Tor öffnen. Dass das Gesetz den Hass terminologisch grundsätzlich kriminalisiert, muss man zudem wohl dem bürgerlichen Tunnelblick der Macher zuschreiben. Wie es Usus im liberalen Bürgertum wurde, die Wähler der AfD und ihre Affekte als einen Ausbruch an kollektiver Dummheit zu bewerten, so machen sie sich nun per Gesetz daran, den Hass solcher Leute zu einem kriminellen Akt zu kategorisieren.

Hass ist fürwahr ein unordentliches Gefühl. Unschön in seinen Ausformungen. Übrigens auch irrational in vielen Fällen. Man ist in einem hassenden Zustand blind und für Argumente nicht zugänglich. Überdies ist er aber eine menschliche Regung und auch ein Bedürfnis. Man kann den Hass nicht aberziehen, von ihm als nicht ratsam abraten. Wobei wir hier gerade etwas abhandeln, was eigentlich mit dem neuen Gesetz wenig zu tun hat, auch wenn der Hass namentlich in seiner Bezeichnung vorkommt. Denn Hass ist nicht justiziabel. Es ist keine Form von Kriminalität etwas zu hassen. Das was der Hass verursacht, was er dann verwirklicht, nämlich Beleidigungen und persönliche Angriffe: Da kann man juristisch tätig werden. Die Hasskriminalität meint also Beleidigung oder Volksverhetzung. Hassen ist auch weiterhin straffrei – solange man niemanden beleidigt.

Du beleidigst, Facebook regelt den Rest

Das neue Gesetz hat einen ganz besonderen Mangel. Einen, der eine krude juristische Auffassung etabliert. Es stellt das Verursacherprinzip ab und macht Beleidigungen zwar nicht salonfähig, aber doch zu einer einfachen Angelegenheit, um die sich der Verfasser beleidigender Nachrichten nicht weiter kümmern muss. Das übernimmt dann Facebook für ihn. Das Rundum-sorglos-Paket für die Hasspotato. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass hasskriminelle Vorgänge schnellstmöglich vom Betreiber des Netzwerkes entfernt werden müssen. Je nach Schweregrad der Beleidigung soll ein bestimmter Löschungszeitraum gelten. Bleibt etwas stehen, dass gelöscht werden sollte, drohen dem Betreiber Geldstrafen. Hier setzt die Kritik an, dass dieses Gesetz zu einer Zensur führt, weil der Betreiber aus finanzieller Angst heraus alles löschen wird, was irgendwie in den justiziablen Ruch geraten könnte.

Der Beleidiger ist aber fein raus. Nach Abschicken der Beleidigung ist es die Sache von Facebook und Konsorten, die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen. Der Verursacher muss zwar natürlich auch weiterhin juristische Folgen fürchten, falls sich einer in der Community aufrappelt, einen solchen Vorgang (per Screenshot) der Staatsanwaltschaft zu melden. Aber das ist nur ein Zufallsspiel. In den meisten Fällen kommt man mit der Beleidigung wohl durch. Der Gesetzgeber hat verpasst, die Betreiber solcher Netzwerke zur screenshotbasierten Sicherung solcher Einträge zu verpflichten, die sie dann bei der Justiz abzugeben haben. Nun gut, er hat es nicht verpasst, sondern wohl gezielt diesen einfachen Weg gewählt, um den ohnehin überforderten Justizapparat nicht noch weiter zu belasten. Statt Personalaufrüstung wählte man so die kostengünstigere Variante: Die Umgehung des Verursacherprinzips. Der Beleidiger kann einfach weitermachen wie immer – bis zur Accountsperrung jedenfalls. Ein solches Gesetz baut Beleidigungen in den sozialen Netzwerken nicht ab – es ruft zu konsequenzlosen Beleidigungen auf.

Vermummungsverbot: Die Klarnamenspflicht

So simpel diese Vorgehensweise bezüglich Screenshots und Meldung bei der Staatsanwaltschaft auch klingt, sie würde allerdings eine der Metafragen um das Internet tangieren, die hoch umstritten sind: Soll es für alle Internetnutzer eine Pflicht zur Angabe des Klarnamen geben? Bei diversen Contras in dieser Sache gibt es doch mindestens ein dickes Pro – denn wenn Bürger als mündige Subjekte auftreten wollen, müssen sie sich auch als konkrete Personen ihrer Verantwortung stellen können.

Diese Klarnamenspflicht soll ja nicht alle Bereiche des Internets erfassen, sondern speziell soziale Netzwerke. Diese sind ja keine Chats, die von einer kleinen Minderheit frequentiert werden, sondern stellen heute einen Teil des öffentlichen Raumes dar. In dem herrscht aber Vermummungsverbot – oder jedenfalls das Gebot, seinen Mitmenschen mit offenen Visier zu begegnen. Warum sollte das für den virtuellen Flügel des öffentlichen Raumes nicht gelten? Wer bei Facebook seine Privatsphäreneinstellung so erweitert, dass er öffentlich für jedermann zugänglich ist, sollte er sich beim Betreiber verifizieren müssen. Wer es intimer im Kreis seines überschaubaren Freundeskreises hält, kann unter dem Radar laufen.  So haben die User Wahlfreiheit und können sich im Sinne des Datenschutzes eines Zugriffs verweigern und privat bleiben. Facebook mit ungeschützter Privatsphäreneinstellung ist aber kein Akt von Privatheit: Hier muss man sich ausweisen können, um auch haftbar gemacht werden zu können.

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Roberto J. De Lapuente

Roberto J. De Lapuente ist irgendwo Arbeitnehmer und zudem freier Publizist. Er betrieb von 2008 bis 2016 den Blog ad sinistram. Seinen ND-Blog Der Heppenheimer Hiob gab es von Mitte 2013 bis Ende 2020. Sein Buch »Rechts gewinnt, weil links versagt« erschien im Februar 2017 im Westend Verlag. In den Jahren zuvor verwirklichte er zwei kleinere Buchprojekte (»Unzugehörig« und »Auf die faule Haut«) beim Renneritz Verlag.

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wonko
wonko
7 Jahre zuvor

Ach ja, die Klarnamenspflicht.

Schon die Eingangsbehauptung ist natürlich Unsinn. Im öffentlichen Raum herrscht mitnichten das Vermummungsverbot. Das ist Teil des Versammlungsgesetzes und greift nur bei eben solchen.

Da verbreiten Leute seit Jahr und Tag übelste Hetze unter ihrem echten Namen und trotzdem wird immer noch so getan, als hätte der Gebrauch des wahren Namens einen irgendwie mäßigenden Einfluss.Ich verweise hier einfach nur mal exemplarisch auf die Perlen aus Freital. Widerlichste Hetze, und überall steht ein Klarname dran. Und ich tippe mal, dass es in den meisten Fällen tatsächlich der echte ist.
Daneben benachteiligt eine solche Pflicht auch noch die, die mit wenig alltäglichen Namenskombinationen unterwegs sind. Als Michael Müller beispielsweise bin ich auch unter Klarnamen noch relativ anonym.

Heldentasse
Heldentasse
7 Jahre zuvor
Reply to  wonko

Auch wenn es schwer fällt, in gewissen Grenzen ist in einem Rechtsstaat sogar sogar Hetzerei nicht strafbewehrt und muss toleriert werden. Ein Grund dafür ist der, dass man Hetze auch so auslegen kann (und wenn möglicherweise auch wird), das politische Gegner mit nicht genehmen Meinungen mundtot gemacht werden.

Davon unberührt bleibt natürlich die Straftat der Volksverhetzung!

Beste Grüße

Heldentasse
Heldentasse
7 Jahre zuvor

Ob Hass nun ein menschliches Bedürfnis ist sein mal dahingestellt; m.E. ist es eine natürliche menschliche Emotion.

Allerdings ist eines auch ganz klar nämlich, dass der Hass ein Gedankenverbrechen ist, sagt das Ministerium für Liebe und schickt jedem die Gedankenpolizei ins Haus der diese verwerfliche Straftat begeht!

Beste Grüße

P.S.: Die konservativen/ liberalen „Socken“ haben sich darüber n.E. nachdenkenswert ausgelassen:

Die Aufgabe der Politik, besonders des Innen- und Justizministers, ist es, für Recht und Ordnung zu sorgen. Gebt uns Rechtsstaat, nicht Liebe. Bekämpft Verbrechen, nicht „Hass“. Lasst Herzchen und Credos in Kindergärten und Meditationskreisen. Gebt uns kluge Gesetze und Richter, die sich auch dran halten. Gebt uns eine Polizei, die sich nicht von euch im Stich gelassen fühlt.

George Orwell 2016 „Ministerium für Liebe“

Torsten
Torsten
7 Jahre zuvor

Wenn es um Hasskommentare geht, dann könnt ihr doch mal auf eurer eigenen Seite hier anfangen aufzuräumen.

Denn die Hasserfüllt verunglimpfenden Kommentare nicht weniger linksideologisch verblendeter User bei euch, die sich auf jeden Gastkommentar stürzen und wie Irre um sich schreiend: Haltet den Rechten.. aus ihrem Hirn brüllen, sind ja ohne Löschung auch Millionen Jahre nachher bei euch immer noch abrufbar und werden geduldet!

Torsten,
der hier von linken Ideologen durch Euch unwidersprochen des Rechtsradikalismus zugeordnet wird

Torsten
Torsten
7 Jahre zuvor

Danke Roberto, scheinst nen anständiger zu sein..

Aber siehe „Der Rauten-Gipfel: Könnte jetzt auch mal jemand Merkel kritisieren?“ User „aquadraht“ Eintrag vom 12. Juli 2017 9:33 in denen ich wie auch schon die Monate und letztes jahr zurückliegend imemr wieder mit „meinen braunen Freunden“ verunglimpft werde!

Und, hab ich da dummfreche Kommentare an diese linken Typen zurückgeschrieben? Neee, hab ja noch nen Hirn im Kopf!

Heldentasse
Heldentasse
7 Jahre zuvor
Reply to  Torsten

Hier wird keiner verunglimpft, wir haben uns doch alles so lieb!

Heldentasse
Heldentasse
7 Jahre zuvor
Mordred
Mordred
7 Jahre zuvor
Reply to  Torsten

Bspw. Dich als rechts oder braun zu bezeichnen ist ne Meinungsäußerung, die nix mit o.g. justiziablen Hasskommentaren zu tun hat. Das ist ungefähr auf dem Niveau wie „linksideologisch verblendeter User“.

Robbespiere
Robbespiere
7 Jahre zuvor
Reply to  Torsten

@Torsten

Wenn es um Hasskommentare geht, dann könnt ihr doch mal auf eurer eigenen Seite hier anfangen aufzuräumen.

Du verwechselst leider Hass mit Zorn und der ist berechtigt, wenn Menschen die Möglichkeiten ihres Verstandes aus Bequemlichkeit nicht ausschöpfen. und auf Schwächere einprügeln, die für ihre Situation nicht selbst verantwortlich sind.
Wer tiefer nachdenkt, läßt sich nicht von verbrecherischen Eliten und den ihnen verbundenen Medien aufhetzen, um sich von deren Verantwortung für das Elend dieser Welt in Form von Krieg und Ausbeutung ablenken zu lassen.

Das stupide Nachplappern von nationalistischer Propaganda ( und genau das ist Hass gg. alles Fremde ) ist jedenfalls kein Ausdruck eines reifen Verstandes und erfährt hier zu Recht Widerspruch insbesondere dann, wenn einzelne Kommentatoren immer wieder beweisen, dass sie ihre verächtlichen Ansichten gar nicht hinterfragen wollen.

Robbespiere
Robbespiere
7 Jahre zuvor
Reply to  Robbespiere

Ergänzung!

Hier ein interessanter Text auf Makroskop über die Hintergründe des Erfolgs rechter Parteien wie der AFD:

https://makroskop.eu/2017/07/wider-den-kulturkampf/

Lutz Lippke
Lutz Lippke
7 Jahre zuvor
Reply to  Robbespiere

“ Entsprechend funktionieren erprobte Anti-Rechts-Politiken − Diskreditieren, Blockieren und Ausgrenzen − nicht mehr. Andere Strategien sind gefragt.“ (Zitat aus dem Link)
Meine Übersetzung: Das Nichtausschöpfen der Möglichkeiten des Verstandes aus Bequemlichkeit funktioniert auch für linke Politik nicht (mehr).
Wie könnte eine andere Strategie ( gegen Rechts) aussehen? Respektieren, Analysieren, Thematisieren z.B. wenn es um Sachfragen geht und nicht um Ideologie? Dazu gehört natürlich auch klare Abgrenzung und Blockade, wenn es sachlich notwendig ist. Wer anderen eine Grube gräbt, ist ein Bauarbeiter (konstruktiv) oder fällt selbst hinein (destruktiv). Dass destruktive Strategien jemals links gewesen sein sollten, kann nur einem dysfunktional verlinktem Verstand entspringen. Der Erfolg der AfD ist i.T. wohl auch ein Beleg für den Misserfolg bequemer „Linker“ mit destruktivem Verstand und Trillerpfeife als Methode. Linke Politik gehört vor allem vor den Spiegel, denn Substanz gewinnt man nicht mit twittern und trillern.

Robbespiere
Robbespiere
7 Jahre zuvor
Reply to  Lutz Lippke

@Lutz Lippke

Wie könnte eine andere Strategie ( gegen Rechts) aussehen? Respektieren, Analysieren, Thematisieren z.B. wenn es um Sachfragen geht und nicht um Ideologie?

Das sehe ich genau so, entsprechend bemühe ich mich auch i.d.R., sachlich und mit Argumenten zu antworten, sowie Ursache und Wirkung von Fehlentwicklungen herauszustellen, nicht immer zum Wohlgefallen anderer Kommentatoren.
Leider gibt es aber immer wieder Leute, die an nationalistischen Ideologien festhalten und ständig ihre Phrasen widerholen.
Irgendwann reißt auch mir dann der Geduldsfaden, wenn Argumente immer wieder mit Parolen erwidert werden.
Dass Rechtspopulismus nur ein Verschleierungs-Manöver für ( bewußt ) verfehlte Politik ist, kann doch nicht derart schwer zu erkennen sein, wenn man es hier permanent präsentiert bekommt.

PS: Der von mir verlinkte Text ist übrigens nicht nur für Menschen mit linker Ausrichtung lesenswert.:-)

Mordred
Mordred
7 Jahre zuvor

Nun gut, er hat es nicht verpasst, sondern wohl gezielt diesen einfachen Weg gewählt, um den ohnehin überforderten Justizapparat nicht noch weiter zu belasten.

Hier liegt doch der Hase im Pfeffer. Der Staat / die Politik ist nicht gewillt, dem Medium Internet genug Beachtung zu schenken. Man bräuchte auch in den seltensten Fällen Klarnamenpflicht, wenn für genannte Straftaten genug Personal bei den Behörden vorhanden wäre. Wenn jemand was justiziables postet und das den Behörden von den Plattformen oder den Usern gemeldet wird, könnten sie via IP-Adresse und co. dem nachgehen.

Klarnamenpflicht birgt das Problem, dass nicht nur die Behörden, sondern alle (!) sehen können, wer was postet. Werbenetzwerke, Amazon usw. ließen die Korken knallen.
Arbeitgeber…
Das komplette soziale Umfeld…

Konsequenz: Wenn man nicht völlig schmerzfrei ist, gibt man nur noch 100% weichgespült konformes von sich. Mir persönlich wäre das in kommerziellen asozialen Netzwerken wie Facebook relativ egal, weil ich mich da aus diversen weiteren Gründen nie anmelden werde.

wonko
wonko
7 Jahre zuvor

Muss man dem Individuum nicht so viel Vernunft zutrauen, dass es diese Werbeauswüchse durchschaut?

Es geht doch nicht darum, ob ich die Auswüchse durchschaue, sondern ob ich wirklich mit Werbung zugesch… werden möchte; und ob wir damit der Werbeindustrie wirklich erleichtern wollen, noch komplexere Nutzerprofile von uns allen anzulegen.

Mordred
Mordred
7 Jahre zuvor

ich weise aber nochmals darauf hin, dass ich die Klarnamenspflicht vom Privatsphärenstatus abhängig machen würde.

Dann bekommst Du aber wie gesagt nur noch weichgespültes.

Muss man dem Individuum nicht so viel Vernunft zutrauen, dass es diese Werbeauswüchse durchschaut?

Bei den legalen ist das jetzt schon schwierig genug. Bei den (halb-)illegalen schlicht unmöglich. Ich

Robbespiere
Robbespiere
7 Jahre zuvor

J. De Lapuente

Aber muss man den sich leicht ablenkenden Menschen vor sich selbst beschützen?

Das sehe ich schon so, denn sonst herrscht der absolute Darwinismus, also das Rercht des Stärkeren.
Speziell die Werbewirtschaft verfügt durch den Einsatz von Forschung in Bereichen wie Psychologie, Soziologie oder gar Hirnforschung über gigantische Macht zur Manipulation, der der einzelne Bürger nahezu nichts entgegen zu setzen hat.
Je mehr diese Branche über persönliche Daten verfügt, umso wehrloser ist der Bürger ihren Manipulations-Atacken ausgesetzt und Ethik spielt in dieser Branche keine Rolle, nur der finanzielle Erfolg zählt.
Werbung ist quasi der Lobbyismus zu Lasten des „Kleinen Mannes“.

Robbespiere
Robbespiere
7 Jahre zuvor

J. De Lapuente

Ich meine, die Kniffe der Werbung sind ja beileibe kein Geheimnis mehr.

Ich bezweifle doch stark, dass die detaillierten Kenntnisse und Methoden der Werbewirtschaft in Bezug auf die Verhaltensweise des Menschen Allgemeingut sind. Dazu müßte wirklich Jeder in einem entsprechenden Fachbereich Experte sein und selbst diese Leute sind anfällig für Suggestion.

Die Frage ist also, ob man den Konsumenten direkt schützt – oder indirekt, indem man ihn mündig macht. Letzteres ist freilich eine Bildungsfrage – aber dort geht ja alles los.

Im Moment geht ja beides vor die Hunde, der Verbraucherschutz sowie die Bildung.
Verbraucherschutz wäre wohl bei gutem Willen das schneller erreichbare Ziel und daher m.M.n. das Ziel erster Wahl.
Allein die wachsende Verschuldung privater Haushalte ist Grund genug, hier deutliche Grenzen zu setzen, was aber wg. der engen Vernetzung von Politik und Wirtschaft kaum zu erwarten ist.
Die immensen Steuergeschenke müssen ja irgendwie kompensiert werden, und sei es mit der Einfalt der Bürger.

Herrmann
Herrmann
7 Jahre zuvor
Reply to  Robbespiere

Aha, also wenn Du, weil Du so schlau bist, mir, weil ich mich leicht ablenkend bin, erzählst was ich zu tun habe ist das kein Darwinismus?

Ich frage mich, wer dich zum Übermenschen gemacht hat, zu denen, die besser wissen als jeder andere, wie eben dieser andere sich zu verhalten hat? Wann hast du herausgefunden, dass du unmanipulierbar bist und die absolute Wahrheit kennst?

Robbespiere
Robbespiere
7 Jahre zuvor
Reply to  Herrmann

@Herrmann

Aha, also wenn Du, weil Du so schlau bist, mir, weil ich mich leicht ablenkend bin, erzählst was ich zu tun habe ist das kein Darwinismus?

Wer sagt dir, was du zu tun hast?

GrooveX
GrooveX
7 Jahre zuvor

§§263 ff stgb

lies das doch mal genauer durch und überlege dir danach, ob diese paragrafen geschaffen wurden, um menschen vor sich selbst zu schützen und ihre autonomie zu untergraben, oder ob sie (diese paragrafen) einfach zum schutz der bürger vor anderen geschaffen wurden. oder einfacher: hast du schon mal im radio aufrufe der potzilei gehört, die leute mögen wegen eines sogenannten enkeltricks oder polizeitricks bitte besonders aufmerksam sein? werden sie, diese leute, da nicht öffentlich als idioten vorgeführt, wenn auch anonym?

was du hier betreibst ist schuldumkehr! nein, wäre, wenn du die frage so beantworten würdest, wie du sie zum ’selbstschutz‘ gestellt hast.

wann fängt man endlich an, den leuten die verantwortung für ihre körperliche unversehrtheit in die eigenen hände zu übergeben? wann zieht man endlich die konsequenzen aus der tatsache, dass manche leute zu schwach sind, sich vor ihren mördern und vergewaltigern selbst zu schützen und bietet ihnen ein asyl vor den toren der stadt an?

wer sprach da vom dünnen firnis der zivilisation?

ja, genau so weit!

Robbespiere
Robbespiere
7 Jahre zuvor
Reply to  GrooveX

@GrooveX

lies das doch mal genauer durch und überlege dir danach, ob diese paragrafen geschaffen wurden, um menschen vor sich selbst zu schützen und ihre autonomie zu untergraben, oder ob sie (diese paragrafen) einfach zum schutz der bürger vor anderen geschaffen wurden.

So wie er abgefaßt ist, dient dieser Paragraph zum Schutz der Bürger vor Anderen.
Allerdings wird Werbung allgemein nicht als Betrug erachtet, obwohl die dort angewendeten, manipulativen Methoden m.M.n. recht arglistig sind, weil sie über reine Information weit hinausgehen.

hast du schon mal im radio aufrufe der potzilei gehört, die leute mögen wegen eines sogenannten enkeltricks oder polizeitricks bitte besonders aufmerksam sein? werden sie, diese leute, da nicht öffentlich als idioten vorgeführt, wenn auch anonym?

Ich glaube nicht, dass sich potentielle Opfer, die durch die Warnung informiert sind als Idioten fühlen, wenn sie dadurch vor Schaden bewahrt werden.

was du hier betreibst ist schuldumkehr! nein, wäre, wenn du die frage
so beantworten würdest, wie du sie zum ’selbstschutz‘ gestellt hast.

????Erklär mir das bitte einmal genauer. Plädierst du hier für die viel zitierte Eigenverantwortung, die jede Vorteilsnahme der Mächtigen rechtfertigt?

wann fängt man endlich an, den leuten die verantwortung für ihre körperliche unversehrtheit in die eigenen hände zu übergeben? wann zieht man endlich die konsequenzen aus der tatsache, dass manche leute zu schwach sind, sich vor ihren mördern und vergewaltigern selbst zu schützen und bietet ihnen ein asyl vor den toren der stadt an?

Was ich mit diesem Absatz anfangen soll, weiß ich beim besten Willen nicht.

Robbespiere
Robbespiere
7 Jahre zuvor
Reply to  Robbespiere

@GrovveX

Ergänzung!

Der Kommentar, auf den du dich beziehst, war eine Antwort auf Robertos Frage:

Aber muss man den sich leicht ablenkenden Menschen vor sich selbst beschützen?

Diese Frage muß dahingehend verändert werden, dass sie lautet:

Muß man Menschen, die die Methoden der Manipulation durch Werbung nicht erkennen, vor eben Dieser schützen.

Die Ausgangsfeststellung von Mordred war ja die, dass durch die Verwendung von Klarnamen der Werbebranche Türen für gezielte Werbung geöffnet werden, was ja absolut korrekt ist.

Bezüglich der von Roberto gestellten Frage war deine Kritik an meinem Kommentar berechtigt.

GrooveX
GrooveX
7 Jahre zuvor
Reply to  Robbespiere

Plädierst du hier für die viel zitierte Eigenverantwortung, die jede Vorteilsnahme der Mächtigen rechtfertigt?

ich bezog mich auf robertos kommentar, nicht auf dich. und das drunter war einfach ein sarkasmus, der darstellen sollte, wohin diese denke führt, wenn man sie mal durchdekliniert. um das noch mal zu verdeutlichen hab ich einen letzten kommentar angefügt.

trackback

[…] nicht? Aber sicher doch. Verursacherprinzip ist out, im digitalen Zeitalter muss es schneller gehen.Weiterlesen bei den neulandrebellen Lesen Sie auch: Toleranz vs. Verteilung oder Wie Martin Schulz das Versagen linker Politik auf den […]

aquadraht
aquadraht
7 Jahre zuvor

Die Idee einer Klarnamenspflicht in „sozialen Netzwerken“, also den Schrottauftritten für die dumpfe Masse wie Facebook, Twitter, Google+ etc. ist komplett irrsinnig und auch rechts- und verfassungswidrig. Ich verweise mal auf Phillip W. Brunst, Anonymität im Internet – rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen, Berlin (Duncker & Humblot) 2009, ISBN 978-3-428-13179-2 sowie auf OLG Hamm I-3 U 196/10 vom 3.08.2011( http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_3_U_196_10beschluss20110803.html ).
Aus der Entscheidung:

Die für das Internet typische anonyme Nutzung entspricht zudem auch der grundrechtlichen Interessenlage, da eine Beschränkung der Meinungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugerechnet werden, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar ist. Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegen gewirkt werden (BGH, Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/08 -, MMR 2009, 608, 612).

Es kann auch sein, dass eine solche Pflicht auch gegen allgemeine Gesetze wie das TKG verstösst. Rein praktisch würde eine Klarnamenspflicht den Adresshändlern und anderen Datenschnüfflern mächtige neue Werkzeuge an die Hand geben, die der Privatsphäre endgültig den Garaus machen würden.

JayAr
JayAr
7 Jahre zuvor
Reply to  aquadraht

Bei Klarnamenspflicht haben sich mir dann auch die Nackenhaare aufgestellt. Wie sowas von einem linken Blog gefordert werden kann ist mir rätselhaft. Ich werd das mal großzügig als Ausrutscher betrachten.

The Joker
The Joker
7 Jahre zuvor

Wer nicht hassen kann, der kann auch nicht lieben.

Andreas
Andreas
7 Jahre zuvor

Die Klarnamenspflicht ist ein totaler Blödsinn. Bullshit im Quadrat. Mal wieder einfach zu kurz gedacht. Denn was oft vergessen wird: man äußert sich im Internet nicht nur in einem öffentlichen Raum. Es ist auch alles recherchierbar. Was hat es meinen Arbeitgeber, der in der Regel ohnehin schon hinter mir her schnüffelt, zu interessieren, welche politischen Meinungen ich vertrete? Was geht es meinen Nachbarn an? Die Anonymisierung ist ein hohes Gut, gerade im Internet. Wer das nicht verstanden hat, für den ist das Netz noch immer „Neuland“.

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