Die Bundesverfassungseinrichter
Von Anfang an kritisierten Juristen das Tarifeinheitsgesetz (TEG) als verfassungswidrigen Eingriff der Regierung in die gewerkschaftliche Freiheit. Gebilligt haben es die Karlsruher Richter dann dennoch. Mit Abstrichen, denn es muss an mancher Stelle nachgebessert werden. So dürfen die Mehrheitsgewerkschaften in einem Betrieb keine Vorzugsbehandlung erhalten, wenn deren Abschlüsse Schlechterstellungen im Verhältnis zu Abschlüssen der Minderheitsgewerkschaft darstellen. Der Verfassungsbruch blieb aber aus, allen fachlichen Einschätzungen im Vorfeld zum Trotz.
Auch wenn es dafür keine Beweise gibt, legen die Verfassungsrichter das GG doch oft zu Gunsten der Politik, aber gg. die Interessen der Bürger aus. Das betrifft das genannte Urteil ebenso wie das zum Fiskalpakt oder dem Bundeswehreinsatz im Inneren, zumindest ist die Auslegung schwammig.
Aus meiner Sicht befinden sich die Richter auf Grund des Wahlmudus in einer Zwickmühle, denn die Gewaltenteilung und damit die Unabhängigkeit der Richter ist durch die Wahlvorschläge der Parteien und die Stimmberechtigten aus Exekutive bzw. Legislative nicht garantiert, wie im Folgenden zu sehen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Richter_des_Bundesverfassungsgerichts
http://www.deutschlandfunk.de/undemokratischer-als-die-papstwahl.724.de.html?dram:article_id=99030
Auch die Parteizugehörigkeit von Richtern garantiert keine grundgesetzmäßige Unabhängigkeit.
Damit der Verdacht des „Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing“ und der Ausschluss der Parteiraisson ggü. Wahlausschussmitgliedern ausgeräumt werden kann, müsste ein gänzlich anderer Wahlmodus gefunden werden.
Die wählenden Politiker sind zwar formal nur ihrem Gewissen verpflichtet, aber die Realität sieht leider anders aus.
Die im GG verankerte Gewaltenteilung soll einen Machtmissbrauch z.B. der Regierung eigentlich verhindern, ob es auf die Dauer funktioniert scheint fraglich:
Quelle
Mein Ergo: Die spannende Frage wer die Wächter bewacht stellt sich womöglich erst gar nicht, weil es sich nämlich herauszustellen könnte, dass vom Prinzip her die VerfassungsrichterInnen gar keine WächterInnen sein können, weil sie mittelbar nicht unabhängig sind.
Beste Grüße
Allein die fehlende Unabhängigkeit der Richterschaft ist es nicht. Die Richterschaft hat in Selbstgefälligkeit das Recht durch „Rechtsfortbildung“ gestaltet, so dass jede Art von Missbrauch des Rechts möglich ist. Die Straftat Rechtsbeugung ist faktisch eliminiert, es sei denn ein Richter macht sich intern sehr sehr unbeliebt. Solange Richter nicht aus der eigenen Reihe tanzen, wird fast alles gehalten. Auch gegen die Exekutive. Die veröffentlichten Gerechtigkeiten und Fehlerkorrekturen sind nur eine Rechtsstaatsfassade, hinter der übergriffige Willkür der Richterschaft Alltag ist. Insbesondere wird an Tatbeständen manipuliert und das Verfahrensrecht missachtet, weil hiergegen bisher sehr wenig auszurichten ist. Es wird im Gerichtssaal nicht mehr gebrüllt, gedroht oder zack-zack offen Unrecht gesprochen. Postfaktische, antideterministische Rechtsprechung 3.0 könnte man diese moderne Eigenentwicklung der deutschen Richterschaft treffend bezeichnen. Hinterhältig, intrigant und strukturell zersetzend. Wenn diese Strategie aber mittels Training von KI (Stichwort LawTech) in Computerhirne geriert ist, kann sich diese Strategie zur Judikative 4.0 entwickeln und dann mit den beiden anderen Säulen der Macht zur absolut unabhängigen und unfehlbaren Herrschaft 4.0 vereinen.
Auch die Rechtsprechung wird von Menschen vorgenommen, ich hoffe das beliebt auch so, und Menschen machen Fehler, manche Fehler auch ganz bewusst und vorsätzlich.
Die Frage ist jetzt nicht ob es ein ideales Rechtssystem, wo diese Fehler gar nicht mehr vorkommen würden, geben kann sondern, ob die gemachten Fehler in dem Sinne systemisch sind, dass RichterInnen gar nicht mehr frei entscheiden können, sondern die Rechtsprechung z.B. nach Lobbyinteressen vornehmen.
Ich glaube dies nicht, ungeachtet aller möglichen Fehler habe ich persönlich als Bürger noch das größte Vertrauen in die Judikative als Staatsorgan. Aber vielleicht ist „Vertrauen“ hier womöglich das falsche Wort, evtl. sollte man hier den Begriff des „geringsten Misstrauens“ einführen.
Beste Grüße
Eine Tatsachenannahme auf der Basis des Glaubens und Wegsehens?
Ein Beispiel: Kollegialgerichte sind durch Richterrecht vor der Verfolgung wegen Rechtsbeugung immunisiert. Das Beratungsgeheimnis und die Mitwirkungspflicht wird über das Strafrecht gestellt. BGH-Fischer hat das in einer Minderheitsmeinung als Unrecht belegt. Ändert das etwas?
Noch ein Beispiel: Wenn konkrete Rechtsprechung vom BVerfG als verfassungswidrig festgestellt wird, ist damit regelmäßig die Aufhebung des z. T. sehr alten Urteils und eine Entschädigung der Beschwerdeführer verbunden. Trotzdem gilt die gleiche verfassungswidrige Rechtsprechung in allen anderen ähnlich gelagerten Fällen weiter. Die Rechtslage ändert sich nach h.M. allgemein erst mit der Feststellung und Entscheidung durch das BVerfG. Nur für den konkret entschiedenen Einzelfall ist das auch rückwirkend. Die formale Rechtskraft wird also über die materiell-rechtliche Richtigkeit gestellt. So wurde es auch mit dem NS-Unrecht gehalten.
Noch ein Beispiel: Die Entscheidung des Fachgerichts über eine Gehörsrüge ist übliche Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde. Wird die Gehörsrüge als unzulässig verworfen, besteht aber regelmäßig die Gefahr, das eine anschließende Verfassungsbeschwerde verspätet ist. Die Unzulässigkeit der Gehörsrüge stellen die gerügten Richter selbst fest, in dem sie das Fehlen der hinreichend dargelegten und entscheidungserheblichen Gehörsverletzung verneinen. Das ist regelmäßig ein begründungsloser Dreizeiler und wird auch vom BVerfG nur ausnahmsweise hinterfragt. Das Jedermann-Recht Verfassungsbeschwerde kann nur mit Wissen über formal-rechtliche Kniffe vor diesem Schicksal bewahrt werden. Es fehlt an jeder öffentlichen und frei verfügbaren Dokumentation wie eine erfolgreiche VB zu fertigen ist. Obwohl die Anforderungen extrem hoch und auslegbar sind, gibt es außer einem knappen Merkblatt nichts Aufklärendes.
Nur in Stichworten: Verhandlungsprotokollierung erfolgt nach Gusto des Richters, Protokoll gilt aber als Tatbestandsbeweis, Antrag auf Tatbestandsberichtigung im Zivilrechts-Beschluss unzulässig, weil Tatsachen zur richterlichen Würdigung gehören, Schätzung von Richtern a.D. 25 % strafrechtliche Fehlurteile, vernichtende Einschätzungen von ehemaligen Richtern zur Rechtspraxis und Qualität der Lehre,
Richter sind auch gern Förderer von Vereinen und gGmbH, die freihändig mit Erlösen aus den eigenen Entscheidungen bedacht werden können.
das Fehlen der Gehörsverletzung feststellen muss es oben natürlich heißen, statt verneinen.
Die Auslegung des Rechts als letzte Instanz Aufgabe des BVerfG. Also gehört dazu die Rechtsfortbildung. Rechtsbeugung und Willkür kann es nicht geben, solange das BVerfG seine Urteile gut begründet. Das ist ja schließlich der Sinn und Zweck des BVerfG.
Nach der Ernennung haben die Richter des BVerfG den Gipfel ihrer Karriere erreicht, hoher Verdienst und Pension sind ihnen sicher. Niemand kann ihnen in ihre Entscheidungen herein reden oder sie später zur Rechenschaft ziehen. Das IST unabhängig.
Das BVerfG hat der Regierung insgesamt und in den letzten Jahren so oft in den Hinterm getreten, dass es völlig abwegig, gar lächerlich, erscheint, das BVerfG stünde unter dem Einfluss der Regierung.
Richtig ist, dass das BVerfG schon immer die Auswirkungen einer Entscheidung berücksichtigt und ggf längere Übergangsfristen gewährt usw.. Aber auch genau das ist Aufgabe eines Verfassungsgerichts. Deshalb sitzen da Menschen und beraten so lange.
Ihr seid einfach blos dumm. tzzt
Das BVG ist so unabhängig wie Atze Schröder.
Das GG und das BVerfG sind bei realistischer Betrachtung wertvolle Einrichtungen. Blauäugigkeit ist deshalb trotzdem nicht angebracht. Unabhängige Rechtsprechung darf weder karriereabhängig noch fehleranfällig sein. Das wäre Willkür.
Nun kann man die Realität an Vermutungen knüpfen, um der Auseinandersetzung mit der Realität aus dem Wege zu gehen. Jeder halbwegs echte Despot ist aber auch so unabhängig, wie es einem Sukram gefällt. Ein Adolf H. hatte seine Entscheidungen so gut begründet, dass ihm die Richter mit glühendem Schwur folgten und juristisch ihr bestes gaben. Niemand musste ihnen hereinreden und sie wurden mit ganz wenigen Ausnahmen auch nicht zur Rechenschaft gezogen (Stichwort Akte Rosenburg).
Der Dünkel steckt immernoch in der Richterschaft. Es gibt noch kein sicher verbreitetes Bewusstsein für die Rolle der Judikative in einem demokratischen Rechtsstaat.
Vollkonmen fragwürdig ist ein Herumlavieren bei Geundrechtsverletzungen, weil Konsequenzen nicht in die politische Vorzugsrichtung passt. Wenn ein Grundrechtsverstoss vorliegt, ist das zunächst festzustellen und nicht nach Gusto zu relativieren oder sogar zu verleugnen. Ein solches Verständnis von politisch motivierter Rechtsprechung, quasi als Pragmatismus getarnt, ist nicht ohne Willkür und gefährdet die Neutralität und Unabhängigkeit der Rechtsprechung.
Der Missbrauch des BVerfG für die Testung der maximal ausreizbaren Grenze zur Grundrechtswidrigkeit von Gesetzesvorlagen ist eine Katastrophe. Der Gesetzgeber hat genug Personal und Instanzen, um eine eigene Prüfung vorzunehmen. Es sollten erhebliche Missbrauchsgebühren und Rügen für die unnötige Beschäftigung und politische Erpresung des BVerfG geben. Andererseits sollten die Hürden für die Jedermann-Beschwerde auf ein angemessenes Maß reduziert werden und das GG nicht im Zweifel fast immer zum Vorteil der Vorinstanzen überdehnt werden. Neben sehr löblichen Entscheidungen zur unbedingten Geltung von Grundrechten, leistet sich das BVerfG auch zu oft grundrechtswidrige Imagepflege für die deutsche Rechtsprechung. Beispiele gibt es dazu als Dutzendware. Viele nennen das Rechtsfortbildung oder Bindung an die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Tatsächlich stellt es Willkür und Amtsanmaßung dar und ist Gift für das GG. Man sollte dabei aber auch nicht aus dem Auge verlieren, dass das BVerfG letztlich eine Säule der Macht ist und keine Gerechtigkeits gGmbH.
Und was erlaubt ist und was nicht, bestimmst du? 😉
Ohne die Rechtsfortbildung und „Amtsanmaßung“ der BVerfG gäbe es zB kein Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung, dass im Rahmen des Urteils zur Volkszählung entwickelt wurde.
Oder man denke an das wegweisende „Kruzifix-Urteil“ des BVerfG zum Verhältnis von Kirche und Staat.
Es ist allerdings richtig, dass die Politik zu oft Gesetze macht, in der Hoffnung, dass diese später nicht vom BVerfG kassiert werden. Das BVerfG hat darab aber keine Schuld und das ist kein Grund das BVerfG schlecht zu reden.
1. Ja, ich bestimme das selbst (Art.3,4 GG) und verkünde es sogar (Art.5 GG). Willst Du mir Grundrechte absprechen?
2.;Informelle Selbstbestimmung ist wirklich passend. Formell gibt es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Selbstbestimmung ist Teil der Menschenwürde und Handlungsfreiheit. Die informelle Selbstbestimmung dagegen, beschreibt offenbar die nach GG verbotene Erhebung der staatlichen Gewalt über Recht und Gesetz. Wegen der offenbaren Unzulässigkeit einer solchen Selbstermächtigung muss diese verdeckt, verleugnet und bemäntelt werden, z.B. mit der Notwendigkeit der Terrorbekämpfung, Bankenrettung, Flüchtlingshilfe und Wiederherstellung von Recht und Ordnung. Wohin sich das auch mit dem BVerfG entwickelt, sieht man.
3. Die Gesetzgebung ist ein halböffentliches Theaterschauspiel für die Allgemeinheit, in dem vor allem Beamte und Juristen durchaus zeigen, wie sie zu Grundrechten ticken. Dieses „Ticken“ wirkt in der Vollstreckung und Rechtsprechung zu oft rechtsbeugend gegen Grundrechtebesitzer. Das Dunkelfeld zum Missbrauch staatlicher Gewalt ist bisher unbekannt. Es gibt die Schätzung, dass 1/4 der staatlichen Strafen Unschuldige trifft. Wie das geht, zeigen Fälle wie Arnold, Rupp, Peggy und aktuell wohl auch Genditzki. Über das Ausmaß von Rechtsbruch im Verwaltungs-, Sozial- und Zivilrecht schweigt man sich vollständig aus. Nach eigener Anschauung schätze ich die Selbstbeschäftigung von Verwaltung und Justiz auf mindestens 50%. Man schafft sich also viele Probleme selbst, einfach um sie bearbeiten zu können oder aber zweckorientiert zur Durchsetzung von politischen Absichten.
Dir ist echt nicht mehr zu helfen …
Nebenbei: http://www.artikel5.de/archiv/ris.html
LOL
Aber vielleicht Dir. Denn „informationelle“ hat mit „informelle“ nichts zu tun. Den Bedeutungsunterschied hatte ich Dir beispielhaft aufgezeigt, Deinen Link solltest Du daher zum Selbststudium nutzen. Das ist dann eine sinnvolle Ausübung Deines informationellen wie auch informellen Selbstbestimmungsrechts. Du musst also weder nachweisen, ob Du gelesen hast, noch ob Du trotz Lesens nichts verstanden hast. Es sei denn, Du willst formal im rechtsberatenden Beruf tätig werden.
Aus dem Zusammenhang mit dem Volkszählungsurteil des BVerfG und wegen des sehr bekannten Begriffs ist eigentlich für jeden halbwegs gebildeten Menschen – trotz des Tippfehlers – leicht erkennbar, worum es geht.
Es sei denn natürlich, man faselt über das Grundgesetz, unsere Verfassung und das Bundesverfassungsgericht, ohne eine Spur von Allgemeinbildung in diesem Bereich. Tzzt
[…….] Dass bei dieser Deckung des NS-Verbrechers durch deutsche Dienste die “Operation Geschäftsfreund” eine Rolle gespielt haben könnte – die diskrete Forderung von Staatschef Ben Gurion an Adenauer, die israelische Atomwaffenproduktion mit 2 Milliarden Mark zu fördern um im Gegenzug vor Enthüllungen der NS-Verstrickung seines Kanzleramtschefs Globke verschont zu bleiben – ist wahrscheinlich ein Grund dafür, dass immer noch Teile der Eichmann,- und BND-Akten aus den 1950er Jahren geheim gehalten werden, deren komplette Freigabe Gaby Weber seit Jahren einklagt.”
Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht dazu entschieden und die Klage wegen einer Formalie abgewiesen: statt das Bundesarchiv hätte Gaby das Kanzleramt verklagen müssen. Zwar ist das Bundesarchiv die für alte Regierungsakten zuständige Institution, aber es verfügt nicht über alle “Geschäftsfreund”-Akten, die in Parteistiftungen und den Archiven der Deutschen Bank “privatisiert” sind. Vor dem Verwaltungsgericht hatte Gaby Weber geklagt, das Bundesarchiv zur Beschaffung dieser eigentlich ihm gehörenden Akten zu verpflichten – vergeblich. Da kann man nichts machen, meinten jetzt die Verfassungsrichter, die ich bisher noch immer für die letzte Bastion für Gerechtigkeit gehalten habe. Aber dieses Urteil ist dann doch sehr merkwürdig:
Quelle: Matthias Broeckers
http://www.nachdenkseiten.de/?p=39199#more-39199
Illusionen sind vollkommen fehl am Platze. Aber die Ableitung “ Verfassungsrichter urteilen falsch, also gilt das GG nicht mehr“ ist kontraproduktiv. Das GG gilt uneingeschränkt. Wer es missachtet, handelt rechtswidrig und muss in die Schranken des Rechts gewiesen werden, egal ob Verfassungsrichter oder ein sonstiger Bürger. Unabhängig von Position, Glaube und politischer Absicht. Eine andere Deutung treibt das Recht nur dem Missbrauch und weiteren Rückbau in die Arme.
Einspruch Euer Ehren!
Es ist hier m.E. sehr wichtig den Unterschied von GG (=Verfassung) und den Gesetzen zu verstehen! Ich als Person verstoße m.E. de jure niemals (egal was ich mache) gegen das GG sondern ggf. gegen bestehende Gesetzte, die natürlich im Rahmen des GG verfasst sind.
Nur der Gesetzgeber kann ggf. gegen das GG verstoßen, was dann evtl. vom Bundesverfassungsgericht entsprechend gewürdigt wird, in dem er z.B. Gesetze für Ungültigkeit erklärt.
Es besteht auch ein Unterschied darin, dass die Verfassungswidrigkeit nicht strafbewehrt sein kann, die Rechtswidrigkeit sehr wohl.
Interessant scheint mir dabei auch zu sein, dass Verfassungsfeindlichkeit nach dem §90b StGB bestraft werden kann, aber nicht nach dem GG.
Beste Grüße
1. Ehrenwürde ist die hässlich missbrauchte Form der Menschenwürde. Ich verbitte mir solche rückwärtsgewandte Ansprache. Einen Kritiker der Justiz nennt man gefälligst Querulant, es sei denn er ist honoriger Richter a.D. mit abtrünniger Altersdurchsicht. Qerulanten sind ja im Grunde eine Art verhasster Troll in der Deutungs-Blase der Juristenwelt.
2. Es ging mir nicht um Details, sondern um ein möglicherweise fehlerhaftes Fazit. Schlechte Rechtspraxis belegt nicht die Nichtexistenz des Rechtsstaats, sondern eben (nur) eine rechtwidrige Praxis bis hin zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen der Selbstermächtigung. Siehe Bsp. im anderen Kommentar.
3. GG-Verstösse sind immer mittelbar. Es gibt weder einen Straftatbestand, noch ein anderes einfaches Gesetz mit dem Inhalt “ wenn GG-Verstoss, dann ..“. Der Gesetzgeber verstösst mit GG-widrigen Gesetzen oder fehlender Gesetzgebung, die Exekutive durch grundrechtswidrige Vollstreckung des Rechts, die Judikative durch GG-widrige Rechtsauslegung und der Bürger (nur) mittelbar durch Gesetzesverstoss. In allen Bereichen und Verantwortlichkeiten ist nicht jede Grundrechtsverletzung zugleich grundrechtswidrig. Zum Beispiel bei konkurrierenden Grundrechten die gegeneinander abgewogen werden müssen, wie Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte.
4. Die Verfassungsfeindlichkeit ist der Gegenpart zum Widerstandsrecht. Würde man Beides sehr ernst nehmen, müsste es unentwegt scheppern. Der Mächtige mit Deutungshoheit wird nie die Feststellung seiner Verfassungsfeindlichkeit und ein Widerstandsrecht dagegen zulassen. Das eine ist letztlich ein Mittel gegen den noch Machtlosen und das Andere allenfalls dessen Entlastung nach einem Machtwechsel.
5. Zu denken, das Machtmittel Rechtsprechung würde der Gerechtigkeit „geopfert“ und nur von menschlichen Fehlern und Irrtümern beeinträchtigt, ist reichlich naiv. Legalität verschafft den Mächtigen vielmehr langfristig Legitimität und Besitzstand, erspart damit die Risiken des blutigen Kampfes um Macht und Besitz.
Hier mal die Einschätzung eines Juristen zum Urteil über das Tarifeinheitsgestz:
https://www.hensche.de/Tarifeinheitsgesetz-verfassungsgemaess-BVerfG-1BvR1571-15-11.07.2017-17.10.html
Gerade dieses inkonsequente Ja-aber-Urteil zeigt, das unbedingt Regierungskonform geurteilt werden sollte.Das Gesetz dürfte nicht kassiert werden.
Im Übrigen, was die Unabhängigkeit angeht, da reicht ein Blick auf die Zusammensetzung der Senate:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht#Senate
Gerade mal zwei der Richter gehören FDP bezw.Grünen an.ansonsten alle Parteibücher von CDU/CSU und SPD
Ergänzend hier noch eine aktuelle Einschätzung, die belegt, das die deutsche Judikative keinesfalls unabhängig ist:
https://www.heise.de/tp/features/Kritik-an-polnischer-Justizreform-Sitzt-Deutschland-im-Glashaus-3779572.html
Diese „Einschätzung“ ist totaler Schwachsinn und zeigt Mal wieder dass bei Telepolis offenbar jeder Depp und VTler Artikel veröffentlichen darf!
Die Kritik an der derzeitigen „Justizreform“ in Polen ist nicht, dass das Parlament die Zusammensetzung des Gremiums bestimmt, welches die Verfassungsrichter ernennt, (das ist fast überall so)
SONDERN dass der polnische Justizminister, also die Regierung, einzeine Verfassungsrichter im Alleingang jederzeit entlassen darf!
Das heißt, wenn ein Verfassungsrichter für ein Urteil stimmt, das der Regierung nicht passt oder wenn er in der Verhandlung zu kritische Fragen stellt, dann kann die Regierung den jederzeit einfach entlassen!
Aber für diese Nebensächlichkeit war im Artikel wohl kein Platz mehr. Stattdessen schreibt der Autor dann über polnische Borkenkäfer. tzzt xD
Wobei meine Beschreibung der weitgehend beschlossenen Justizreform in Polen auch nicht so ganz korrekt ist, aber nun deutlich näher an der Wahrheit, als das Geschreibsel bei Telepolis.
Das Parlament setzt per Gesetz alle Verfassungsrichter in den sofirtigen Ruhestand und der Justizminister bestimmt über einzelne Ausnahmen. Das kommt fast aufs Gleiche raus.
Wie gut ist es, wenn man weiß, dass man es hier mit einem obrigkeitshörigen Bückling zu tun hat, der seine Märchenvorstellungen von der Realität mit Zähnchen und Nägelchen verteidigt….
Mal wieder selektiv gelesen?Das hier ,
ist dir wohl nicht aufgefallen.Das bedeutet im Klartext, das auch hierzulande die Bundesregierung über die Einsetzung von Richtern entscheidet.
Aber wahrscheinlich auch einfach überlesen, weil es das Weltbild stört.
Da die Richter sich ja schlecht selbst Ernennung können, ist es fast überall auf der Welt so, dass eine weitgehend überparteiliche Mischung aus Exekutive und Legislative die Verfassungsrichter ernennt …
Unabhängig heißt, dass die Richter nach ihrer Ernennung völlig frei und ohne jeden Druck von außen sind. In den USA werden die zB vom Präsidenten vorgeschlagen und von Kongreß bestätigt und amtierenden dann lebenslang!
In Polen werden gerade alle amtierenden Verfassungsrichter per Gesetz in den Ruhestand versetzt und der Justizminister alleine sagt, wer trotzdem bleiben darf. Und die Gremien zur Ernennung werden so geändert, dass die Regierungspartei dort eine sichere Mehrheit hat.
Das lässt sich auch wiederholen und auf diese Weise stehen die polnischen Verfassungsrichter auch künftig auf Umwegen unter direkter Kontrolle der Regierung. Missliebige Richter können dann ersetzt werden.
Das ist in Deutschland und in den meisten anderen europäischen Ländern völlig undenkbar.
Und dass es bei der Ernennung von Verfassungsrichtern zu intransparenten Parteien-Geschacher kommt, ist schlicht normal. Dafür sind Parteien da. 😉 Das ist ebenfalls fast überall so. Auch in den USA.
Wichtig ist, dass nicht eine Partei alleine über Richter entscheidet, dass die Richter nach ihrer Ernennung unabhängig sind, und vor allen Dingen, dass die Regierung kein Mittel hat, missliebige Richter vorzeitig aus dem Amt zu entfernen oder kalt zu stellen. – So wie das derzeit in Polen gemacht wird.
Heißt im Klartext, die Bundesregierung beruft die Vorsitzenden der Bundesgerichte, und kann sie selbstverständlich wieder abberufen.Zum Beispiel wegen einer Verfehlung, die man zur not auch herbei konstruieren kann.
Selbstverständlich kann die Regierung Richter berufen, und auch wieder abberufen.Im Übrigen sind alle Richter, auch Verfassungsrichter Beamte, also Angestellte des Bundes in einem Beamtenverhältnis, und können somit auch von der Bundesregierung, in diesem Fall dem Justizministerium als oberstem Dienstherrn, abberufen,suspendiert oder in letzter Konsequenz aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden.Und wenn sie missliebig sind
,lassen sich diese auch erfinden.Richter sind nicht unkündbar.Wir haben keine unabhängige Judikative.
Und mal ehrlich,wie alt bist du Sechs? Selbst in Polen dürften missliebige Richter nicht offen einfach abberufen werden können, weil sie nicht auf Regierungslinie sind,wie du es dir anscheinend denkst, sondern auch dort wird man andere Gründe finden müssen, wie irgendwelche Verfehlungen.
Auch wenn die Politik der polnischen Regierung mehr als kritikwürdig ist, bevor man mit dem Finger auf andere zeigt, sollte man erst selber besser sein, und das sehe ich hier nicht.
Und damit lasse ich es jetzt bewenden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_%28Deutschland%29#Die_richterliche_Unabh.C3.A4ngigkeit
Lassen wir es dabei … 😉