Plötzlich und unerwartet: COMPACT-Magazin geblitzFAESERt

Nancy hat ihren Faeser nie auf Betäubung, sondern immer auf Vernichtung eingestellt. Das musste auch das COMPACT-Magazin erfahren, das bekanntlich kurz vor der Zerschlagung der gesamten Bundesrepublik stand.

Doch Deutschlands Innenministerin griff beherzt gerade noch rechtzeitig ein und verbot kurzerhand die Umsturzschmiede mit weltweiten Einflussmöglichkeiten. Das COMPACT-Magazin ist jetzt also erst einmal Geschichte und deutsche Schwimmbadbesucher können sich endlich wieder sicher fühlen.

Wir besprechen in unserem aktuellen „wohlstandspsychotiker“ die Folgen von Faesers Heldentat und lehnen uns entspannt zurück, denn: Die Demokratie ist wiederhergestellt, ihre Feinde sind die nächsten Wochen damit beschäftigt, das Chaos zu beseitigen, das nach den Hausdurchsuchungen entstanden ist und die Pressefreiheit – zumindest sind wir jetzt ein bisschen freier von Presse, die böse ist – ist gewährleistet.

Der 16. Juli 2024 war ein guter Tag für Deutschland.

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Tom J. Wellbrock

Tom J. Wellbrock ist Journalist, Autor, Sprecher, Radiomoderator und Podcaster. Er führte unter anderem für den »wohlstandsneurotiker«, dem Podcast der neulandrebellen, Interviews mit Daniele Ganser, Lisa Fitz, Ulrike Guérot, Gunnar Kaiser, Dirk Pohlmann, Jens Berger, Christoph Sieber, Norbert Häring, Norbert Blüm, Paul Schreyer, Alexander Unzicker und vielen anderen. Zusätzlich veröffentlicht er Texte auf verschiedenen Plattformen und ist für unsere Podcasts der »Technik-Nerd«.

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n.b
n.b
4 Monate zuvor

52Min Video… Aber dann die letzten 10min quasi schwarzer Bildschirm… *snief*

Träumer
Träumer
4 Monate zuvor

Bei Star Treck fand ich es immer toll, wenn der Faeser
in der Not auf überlasten gestellt wurde und er explodierte.
Wo ist der Wahlschalter, wenn man ihn braucht?

Gast
Gast
4 Monate zuvor

Mit Verlaub, der Geschichtslehrer sieht vor Gericht nicht nur doof aus, er ist es auch. Aus einer wertkonservstiven eurokritischen Partei würde die Alternative fuer Deppen.

Und wer einen Hoecke Taler ausgibt oder ein Reichskochbuch mit 88 Rezepten des unser seligen Adolf, passt dazu. Und wer am Telefon ueber Umsturz schwafelt, ist erst recht doof. Haette nur gefehlt, das man den Umsturz beim General Bundesanwaltschaft anmeldet. Frei nach Lenin, erst Bahnsteigkarte kaufen. Heute ist 20. Juli, Attentat Hitler, Stauffenberg. Gemaess Marx, erst die Tragödie, dann die Farce. Sic!

Der Reussche Rollator Rentner Rauchende Revolver Repitiergewehr Marsch (RRRRRRM) auf die Feldhernhalle, aem Reichstag, das Gleiche. Ebenda!

Nur sind die Sozen die Farce der Nationalsozen.

Da muss man sich nur mal die im Netz kursierende Verbotsverfuegung ansehen.

Wer nicht glaubt, dass Corona vom fiesen Federvieh kam, vor das Superboy Bill selbstlos mit RNA rettet, gilt als antisemitischer Verschwoerungsideologe. Alles Nazis, ausser Drosten!

Windows ist ueber jeden Verdacht erhaben, gestern wurden weltweit die Benutzer mit blauen Bildschirmen erfreut. Blau? Ist das nicht Afd? Wie blaue Schlümpfe? Gar ein Terror Anschlag? Oder ist Vladimir Vladimoriwitsch, wie ueblich schuld? Hilfeeeeee!

Der Feindsender berichtet, Martin Sonnehorn habe wie Wahl der von der Laien mit einer Wutrede kommentiert. Das hilft auch nichts.

Die Geschichte schreitet unerbittlich voran: Erst die griechische Tragödie, dann die deutsche Farce.

Gast
Gast
4 Monate zuvor
Reply to  Gast

Edit: Federvieh.

flurdab
flurdab
4 Monate zuvor

Tja, sind die so doof (Nänzi und der Regierugsschutz) oder wollen die was bewirken?
Einerseits driftet die Innere Sicherheit immer mehr hin zu afghanischen Verhältnissen, andererseits scheint bei „Haussuchungen“ keinerlei Mangel an Kräften zu herrschen.

Entgleitet da etwas oder ist es schon entglitten und es werden Übersprungspiroretten gedreht, weil nicht sein kann, was nicht sein darf?
Baerbocks Afghanen- Import beginnt ja auch zu stinken, wird aber noch wenig beleuchtet.
Dafür wird mal wieder das „Bürgergeld- / Heil1- Opfer“ zum Universalschuldigen für eine sterbende Wirtschaft hoch gejazzt.

Was noch fehlt ist die „Deutschland sticht zurück- Woche“, in der Autochthone in vorrauseilender Selbstverteidigung Migranten niedermetzeln.

Dann kommt die Zeit der Nänzis. Notstand, Notverordnungen, Hausarrest und die weitesgehende Überwachung des Souveräns.

Ich bin mir sicher das dies die feuchten Träume sind, die die „Herrschaften“ gerade erregen.

jemp1965
jemp1965
4 Monate zuvor

Ich bin weder Anhänger von Compact noch von Jürgen Elsässer, sondern in vielen Dingen absolut konträr zu seinen und den im Magazin verbreiteten Ansichten.

Aber ich hoffe, dass dieses unsägliche, jede Rechtssaatlichkeit verhöhnende Verbot der aufgedunsenen Dampfnudel politisch das Genick brechen wird!

flurdab
flurdab
4 Monate zuvor
Reply to  jemp1965

Ich würde mich ja auch so gerne von Elsässer und dem Compact- Magazin distanzieren.
Da ich es aber nie gelesen habe weiß ich gar nicht was darin geschrieben wurde.

Diese „ich habe damit nichts zu tun, aber“- Haltung ist Teil des Problems. Denn selbst wenn im Compact Ideen, Gedanken veröffentlicht wurden die im Rahmen einer Diskussion angreifbar sind/ waren, so sind dies immer noch von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Bei der „aufgedunsenen Dampfnudel“ ist kein Genick zu finden, da sind nur höchst flexible Gummibänder.

Dagmar Brandt
Dagmar Brandt
4 Monate zuvor

https://freiburger-standard.de/2024/07/20/das-compact-verbot-wird-bestand-haben-ueber-legalitaet-und-legitimitaet-der-repression/

Der Autor verweist in seiner düsteren Prognose, dass das Verbot des Compact-Magazins vor Gerichten Bestand haben wird, auf das Grundgesetz:

„(…) „Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten“, Art. 9 II GG. Die Betonung liegt auf „sind“. Nicht können, nicht dürfen verboten werden – sie sind verboten. Die Verbotsverfügung eines verfassungsfeindlichen Vereins besteht damit bereits grundgesetzlich im Zeitpunkt seiner Entstehung, das Verbot ist nur noch nicht vollzogen. Ein staatliches Ermessen sieht das Grundgesetz nicht einmal vor, das Grundgesetz diktiert dem Staat das Verbot und stellt dessen Vollziehung seit 1964 in dessen Opportunität. (…)

Für große Verwirrung, selbst unter Juristen, hat scheinbar gesorgt, dass die GmbH des Compact-Magazins als Verein verboten wurde. Dreh- und Angelpunkt des Vereinsverbots ist jedoch nicht der eingetragene Verein als juristische Person, sondern der Personenzusammenschluss. Dies regelt bereits § 2 I VereinsG:„Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat.“

Dass auch eine Personengesellschaft darunter fällt, ergibt sich bereits aus dieser Legaldefinition. Um aber eine Interpretation gar nicht erst notwendig zu machen, ist es in § 17 VereinsG noch einmal explizit normiert:

„Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, konzessionierte Wirtschaftsvereine nach § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuches, Europäische Gesellschaften, Genossenschaften, Europäische Genossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit nur anzuwenden,

1.wenn sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten oder

2.wenn ihre Zwecke oder ihre Tätigkeit den in § 74a Abs. 1 oder § 120 Abs. 1 und 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Strafgesetzen oder dem § 130 des Strafgesetzbuches zuwiderlaufen oder

3.wenn sie von einem Verbot, das aus einem der in Nummer 1 oder 2 genannten Gründe erlassen wurde, nach § 3 Abs. 3 als Teilorganisation erfaßt werden, oder

4.wenn sie Ersatzorganisation eines Vereins sind, der aus einem der in Nummer 1 oder 2 genannten Gründe verboten wurde.“

Ein einfacher Blick in das Vereinsgesetz hätte die selbst von Anwälten aufgestellte Behauptung, dass eine GmbH nicht nach dem Vereinsrecht verboten werden könne, widerlegt.

Artikel 9 II GG in Verbindung mit dem Vereinsgesetz ergeben, so legt der Autor dar, eine perfekte Grundlage zur „Zerschlagung des organisierten Willens“, der Verfassungsschutz liefert dafür die politisch opportunen Begründungen, die Gerichte nicken bereitwillig ab. Der Anschein des Rechtsstaats bleibt für die breite Öffentlichkeit gewahrt – oder doch nicht?

Der übergeordnete Kontext ist „Cognitive Warfare“, in diesem Ossietzky-Artikel auf den Punkt gebracht:

https://www.ossietzky.net/artikel/nato-krieg-gegen-die-psyche/

Erfurt
Erfurt
3 Monate zuvor

Nein, unerwartet war das nicht. Schon gar nicht für die Journalisten die schon vor der Haustür standen noch bevor das SEK anrückte und den Herren im Morgenrock aus seiner Hütte klingelte. Ansonsten können Sie sicher sein daß Organe dieses Staates nichts tun würden was den Interessen der Auftraggeber und Finanziers dieses Staates irgendwie zuwider laufen würde.

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