Eine Triage zu aller Zufriedenheit?

Das Bundesverfassungsgericht hat klargemacht: Bei der Triage muss ein Gesetz geschaffen werden, um behinderte Menschen zu schützen. Prompt stürzten sich Medien und Netzwerke auf das Thema – und bastelten an einer Umdeutung dessen, was Ethik sein sollte: Nämlich nicht geimpfte Menschen gegen andere, in dem Falle Behinderte, in Stellung zu bringen. 

Mehrere schwerbehinderte Menschen reichten Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein: Wegen einer etwaigen Triage im Krankenhaus, bei der sie fürchten, hinten runterzufallen. Die Schwerbehinderten hatten Glück, die Richter waren sogar anwesend und nicht etwa zu einem Dinner geladen, weswegen sie sogar bereit waren, ein Urteil zu sprechen: Sie gaben den Beschwerdeführern recht. Der Gesetzgeber hätte jetzt ein Gesetz zu erlassen, um die Triage für Schwerbehinderte so zu regeln, dass sie eben nicht im Fall der Fälle ausgeschlossen werden können. Das habe man bis dato verpasst, erklärten die roten Roben.

In den Netzwerken gab man sich sichtlich begeistert, eine Schwerbehinderte schrieb, sie fände es unethisch, wenn ihr ein Ungeimpfter vorgezogen würde. Es scheint, dass viele gar nicht richtig verstanden haben, was die Verfassungsrichter da auf den Weg schoben. Überhaupt scheint es auch ein wenig so, als haben es die Richter selbst nicht ganz verstanden, denn ihr Statement zur gesetzlichen Regelung der Triage widerspricht der Auffassung des Gerichts in anderen Fällen. Exemplarisch etwa, als Karlsruhe über den finalen Rettungsschuss zu befinden hatte und festlegte: Töten um zu schützen, das widerspreche dem Grundgesetz grundsätzlich.

Leben ausschalten, um Leben zu retten: Nicht verfassungsgemäß

Was hier im letzten Satz als finaler Rettungsschutz aufgeführt wurde, ist namentlich nicht ganz richtig, denn gemeint hatte ich eigentlich die Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG), die im Februar 2006 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde. Ein wesentlicher Aspekt der Richter war damals, dass damit das Recht auf Leben (nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) in Verbindung mit der Garantie der Menschenwürde (nach Art. 1 Abs. 1 GG) schwer beschädigt würden. Der Einsatz von Waffengewalt gegen unbeteiligte Menschen an Bord eines entführten, zu einer Waffe umfunktionierten Flugzeuges, widerspreche dem Schutzauftrag des Staates. Künstlerisch aufgearbeitet hat das Dilemma einige Jahre später der Autor Ferdinand von Schirach in seinem Roman »Terror«, der später seinen Weg auf die Bühne und ins Fernsehen nahm.

Im gewissen Sinne könnte man bei der damaligen Absicht des Gesetzgebers, den Abschuss einer entführten Maschine, die dann eventuell in ein Hochhaus gesteuert werden soll, eine Form der Triage erkennen. Natürlich sollten die nicht Ärzte vornehmen, sondern Politik und Militär. Aber sie würde über Tod und Leben entscheiden, ein Urteil darüber sprechen, wer leben darf und wer nicht. Und diese Entscheidung hätten sie in einem angenommenen Notstand treffen müssen.

Die Verfassungsrichter haben das Gesetz ausgebremst. Der damalige Innenminister namens Schäuble erklärte aber im Brustton des Volkstribunen, dass ihn diese verfassungsrelevanten Einwürfe aus Karlsruhe gar nicht sonderlich interessieren würden. Da zeichnete sich schon ab, was das Grundgesetz wert ist, wenn es darauf ankommt. Es findet sich immer ein politischer Karrierist, dem die Richterlein und ihre Bedenken völlig gleichgültig sind, wenn sie nicht dergestalt Recht deuten, wie sich ein Politikerhirn Recht zuweilen wünscht. Vermutlich ahnte aber Schäuble, dass die Angstmacherei zur Terrorgefahr, die in den Jahren damals den öffentlichen Diskurs bestimmte, gar nicht so evidenzbasiert war – und damit ein solches Szenario vermutlich niemals eintreten würde.

Es kann keine grundgesetzkonforme Triage geben

Nun erklärt die nächste Generation der Verfassungsrichter jedoch, dass eben genau ein Gesetz geschaffen werden soll, dass wie eine Art der Abschussermächtigung funktionieren sollte. Ein Gesetz also, von dem es 15 Jahre vorher aus Karlsruhe noch hieß, dass es so gar nicht geschrieben werden kann, weil damit der Schutz auf Leben außer Kraft gesetzt würde. Die Verfassungsrichter haben damals im Grunde klar gemacht, dass kein Gesetz vorstellbarseist, das eine Selektion über Leben und Tod reguliert. Es würde immer gegen die Werte des Grundgesetzes verstoßen.

Im Grunde sind also Ausnahmesituationen und Notlagen niemals mit dem Grundgesetz in Deckungsgleichheit zu bringen. Jedenfalls dann nicht, wenn menschliches Leben gegen menschliches Leben verglichen werden soll. Die Richter erklärten 2006: »Mit diesem Recht [Anmerkung: Recht auf Leben] wird die biologisch-physische Existenz jedes Menschen vom Zeitpunkt ihres Entstehens an bis zum Eintritt des Todes unabhängig von den Lebensumständen des Einzelnen, seiner körperlichen und seelischen Befindlichkeit, gegen staatliche Eingriffe geschützt. Jedes menschliche Leben ist als solches gleich wertvoll.« Natürlich heißt das nicht, dass die Tötung in Notwehr grundsätzlich nicht zulässig ist. Sie muss aber angemessen sein und darf nicht darauf bauen, willkürlich Unbeteiligte zu opfern.

Lax könnte man auch sagen: Die Notwehr, die zur Tötung führt, baut auf eine gerichtlich nicht abgesegnete Schuld. Denn jemand, der einen anderen Menschen mit der Waffe bedroht und der dann dabei erschossen wird, trägt mehr oder weniger die Schuld daran, dass es ihm letztlich so erging. Sein Recht auf Leben hat er zwar nicht verwirkt – der Rettungsschuss ist ja keine Todesstrafe -, aber es wurde mit dem Recht auf Leben seines Opfers abgewogen. Die Triage, ob nun die im Krankenhaus oder jene, die Militärs hätten treffen müssen, wenn es darum gegangen wäre, Menschen im Flugzeug oder Menschen im Hochhaus (dem potenziellen Terrorziel der Entführer) zu selektieren, kennt aber den Schuldkomplex nicht. Schuld spielt keine Rolle bei der Entscheidung.

Ist das die Umwertung aller Werte?

Oder vielleicht doch? Denn offenbar hat sich in der Einstellung derer, die das Grundgesetz heute verwalten, etwas ganz massiv verändert. Wo das Verfassungsgericht vor Jahren noch urteilte, dass die Auswahl zwischen Lebensrechten nicht angebracht sei, empfiehlt es jetzt dringend ein Gesetz, dass der Ärzteschaft gewissermaßen die Auswahl vorgibt. Plötzlich soll man also das ethischen Dilemma gesetzlich regulieren können? Was vor fast zwei Jahrzehnten noch nicht vorstellbar schien, ist jetzt denkbar? Und prompt gibt es dann auch Debatten, in denen durchdekliniert wird, wie so ein Gesetz, besser gesagt, wie die Auswahlkriterien aussehen könnten. Senioren melden sich zu Wort: Auch sie wollen gesetzlich bedacht und damit geschützt werden. Ungeimpfte Menschen, liest man dann allenthalben, seien ja selber schuld und sollten an letzter Stelle stehen.

Die Schuld findet also in der Debattenkultur zur Triage dann doch Einzug – und ich erinnere nochmals daran, dass Krankheit und Schuld, bringt man sie zusammen, einen recht mittelalterlichen Reflex darstellen. Wenn man allerdings ein Triage-Gesetz schreibt, in dem Schwerbehinderte, Autoimmunerkrankte oder eben Senioren insofern geschützt werden sollen, dass sie nicht grundsätzlich von der medizinischen Versorgung ausgeschlossen werden dürfen, schließt man damit ja automatisch andere Gesellschaftsgruppen von der Versorgung aus.

Das heißt also, dass jede gesetzliche Regelung der Triage zwar den Schutz des Lebens als Ziel ausgeben mag, aber all jene Leben von diesem exklusiven Schutz ausschließt, die nicht im Zentrum des zu schaffenden gesetzlichen Rahmens stehen. Anders gesagt: Ein Triage-Gesetz ist eigentlich unter keinen Umständen verfassungskonform, weil es stets auf Selektion setzt und damit per se das Recht auf Lebensschutz bei einzelnen Personen oder Gesellschaftsgruppen außer Kraft setzt. Und nochmals anders formuliert: Dieses Dilemma ist nicht etwa regulierbar, es ist die Quintessenz der bundesrepublikanischen Verfassungsrealität. Es ist grundgesetzlich gewissermaßen vorgegeben, einem Leben nicht den Vorzug vor einem anderen geben zu können.

Triage ist billiger als richtige Gesundheitspolitik

Natürlich höre ich manche Leserin, manchen Leser nun unken und fragen: Von was reden wir hier eigentlich? Gab es schon eine Triage? Hat sie sich je bewahrheitet? Natürlich nicht. Die Diskussionen um die Triage traten schon in der ersten Welle auf, die rückblickend ja kaum stattfand. Natürlich befassen sich die vorherigen Zeilen mit grauer Theorie. Aber auch die darf man nicht einfach ausblenden. Denn ein potenzielles Gesetz, das die Triage regeln soll, ist eigentlich der Offenbarungseid der Jurisprudenz in diesem Lande; denn die Juristen sagen damit nämlich auch, dass es keine Alternative zu solchen Regelungen gäbe. Aber die gibt es freilich: Denn dass die Ressourcen unter Umständen knapp sein könnten, ist ja kein Naturgesetz.

Eigentlich könnte man die Triage in der Praxis umgehen: Durch Schaffung besserer Strukturen im Gesundheitswesen nämlich. Dazu hatten wir nun beinahe zwei Jahre Zeit und fürwahr mehr als genug Anlass. Passiert ist wenig bis nichts. Weiterhin sollen mehrere Krankenhäuser geschlossen werden. Außerdem flüchtete in der Zeit viel Personal aus den Häusern – und Betten mussten deshalb abgebaut werden.

Während dieses Land also juristische Triage-Probleme diskutiert, könnte man einer solchen Angst vorbauen: Durch Strukturbildung und Investitionen. Aber das kostet eben Geld. Eine etwaige Triage ist kurzfristig günstiger zu haben. Wenn natürlich im Fall der Fälle eine Klagewelle anrollt, könnte es kostenintensiver werden. Die Nachricht, dass das Bundesverfassungsgericht über die Triage befunden hat, wurde den Rezipienten natürlich separat von den sehr spärlich gestreuten Texten gehalten, die etwas über die Bettenreduzierung in den Krankenhäusern erzählen. Nicht, dass da Zusammenhänge und Denkprozesse aktiviert werden, die man gar nicht aktiviert wissen will. Die wichtigste Triage, so scheint es dieser Tage, ist jener Selektionsprozess, den der Rezipient treffen sollte: Was gucke oder lese ich und was nicht? Vielleicht kann der Gesetzgeber dazu ja ein Gesetz entwerfen.

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Roberto J. De Lapuente

Roberto J. De Lapuente ist irgendwo Arbeitnehmer und zudem freier Publizist. Er betrieb von 2008 bis 2016 den Blog ad sinistram. Seinen ND-Blog Der Heppenheimer Hiob gab es von Mitte 2013 bis Ende 2020. Sein Buch »Rechts gewinnt, weil links versagt« erschien im Februar 2017 im Westend Verlag. In den Jahren zuvor verwirklichte er zwei kleinere Buchprojekte (»Unzugehörig« und »Auf die faule Haut«) beim Renneritz Verlag.

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Clarisse
Clarisse
2 Jahre zuvor

Erschreckend das man über so etwas wie die Triage überhaupt richten muss wo sie sich doch, wie Roberto im Text korrekt beschrieben hat, durch eine gute Gesundheitspolitik vermeiden lässt. Noch viel erschreckender ist das die Triage zum Beispiel in der Kindepsychatrie bereits statt findet, auch dort hätte man sie vermeiden können. Oder die von unserer Regierung vorgeschriebene Corona Triage die Corona Patienten vor alle anderen Krankenhaus Patienten stellt, sichtbar geworden durch die bessere Bezahlung von Corona Betten, aber dazu sagte das BVG nichts. Auch nichts dazu das man Corona Erkrankte, also Grippekranke, im Moment unbehandelt in Quarantäne darben lässt bis sie dann soweit erkrankt sind das sie zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus gekarrt werden müssen. Für diese Nichterwähnung gibts beim nächsten Schlemmen mit der Regierung dann eine Extraportion Dessert. Darum bin ich für eine Einführung der 2G Regel in ganz Deutschland, es sollte sofort überall 2G, sprich das GrundGesetz gelten !

ChrissieR
ChrissieR
2 Jahre zuvor

Guude!

Also ich wär für ne Politiker-Triage!
Die Hardliner kommen als erste dran als Lebend-Organspender, das Hirn kann als Tierfutter verwendet werden…
Lobbyisten und Bank sowie Pharma-Hanseln werden dann auch “ verarztet“…
Anstatt des schwarzen Kombis fährt dann halt die Stadtreinigung mit nem orangefarbenen Grossfahrzeug hin um die unverwertbaren Reste dieser humanoiden Drecksäcke zu beseitigen…

Brian
Brian
2 Jahre zuvor
Reply to  ChrissieR

 das Hirn kann als Tierfutter verwendet werden

Du gönnst den Tieren aber auch gar nichts. Was sollen die denn da futtern ?

Frollein Renitent
Frollein Renitent
2 Jahre zuvor
Reply to  ChrissieR

Also ich wär für ne Politiker-Triage! Die Hardliner kommen als erste dran als Lebend-Organspender, das Hirn kann als Tierfutter verwendet werden…

Du hast was gegen Tiere, nicht wahr? Sag das doch bitte etwas leiser, am Ende denken die Leute hier noch, Du führst einen Krieg gegen Frösche. Und dann darfst Du hier bald nicht mehr schreiben.

Brian
Brian
2 Jahre zuvor

 am Ende denken die Leute hier noch, Du führst einen Krieg gegen Frösche. 

Gegen Knallfrösche. Das sind die, die selbigen nicht gehört haben.
Die ‚Regierungsbank‘ ist voll davon.

ChrissieR
ChrissieR
2 Jahre zuvor
Reply to  Brian

Morsche!

Ja, sorry…das fiel mir auch erst später ein…wo kein Hirn-da kein Futter!
Und nein, ich hab nix gegen Tiere, im Gegentum…ich halte es mit Nietzsche- oder war das Schoppenstecher- der seinen Pudel jeder menschlichen Gesellschaft vorzog!
Wir haben nen Hund und nen Kätzerich….und der Hund hat gute Menschenkenntnis, bei Politikern müsste ich den wohl ganz kurz nehmen….sonst….

Christa Meist
2 Jahre zuvor

In allen Lagen, in denen andere Menschen fremder Hilfe bedürfen, müssen andere Menschen entscheiden, ob sie eingreifen können, sollen, dürfen. Das Recht kann für diese oft mit inneren Konflikten einhergehenden Fragen Tatbestände beschreiben und bestimmte Handlungsweisen mit Strafe belegen. Es gibt z. B. die unterlassene Hilfeleistung oder am anderen Pol der vielfältigen Entscheidungslagen die Tötung auf Verlangen. Keinem Menschen wird erspart für sein Handeln in solchen Konfliktlagen die Verantwortung zu übernehmen. Warum man glaubt, manchen Menschen diese Verantwortung abnehmen, erleichtern zu müssen, erschließt sich mir nicht.
Das Leben lässt sich übrigens nicht „retten“, sondern beherztes Handeln kann entweder dazu führen, dass es noch eine Weile weitergeht, möglicherweise auch nicht. Es kann auch dazu führen, dass das Leben zwar weitergeht, aber unter Umständen, die man weder sich noch anderen Menschen wirklich wünscht. Die Folgen sind genauso vielfältig wie die Ursachen des Hilfebedarfs. Helfende haben sie in aller Regel nicht in der Hand. Oft auch dann nicht, wenn andere meinen/hoffen, das sei so.
Es ist keineswegs selten, dass Passanten den im Winter gestürzten Mitmenschen nicht einmal mit einer Decke oder Folie oder Kissen helfen, oder ihnen zur nächsten Bank helfen. Je schlauer sich die Leute fühlen, desto besser wissen sie in der Regel, was sie alles falsch machen könnten. Dabei legitimiert die Unterstellung Verantwortungsbereitschaft sei beruflich zwingend, in aller Regel deutliche Einkommensvorteile gegenüber anderen Menschen – allerdings nicht für alle, die man zum Helfen braucht. Weshalb manche deutsche Ärzte lieber in der Schweiz oder in Schweden helfen als zuhause und wenig Verständnis dafür haben, dass eine wachsende Zahl berufsmäßiger Mithelfer keine Lust mehr aufs Helfen hat.
Triageentscheidungen müssen in allen Fällen getroffen werden, in denen es mehr leidende, Betroffene gibt als Helfer. Das kommt öfter vor als manche denken. Deshalb wird Ärzten, Rettungspersonal und auch unausgebildeten freiwilligen Helfern nach schweren Unfällen mit mehreren, evt. schwer verletzten Beteiligten oder in Katastrophenfällen psychologische Hilfe angeboten.Wer beruflich hilft, wird außerdem auf solche Entscheidungslagen vorbereitet.

Detlef Schulze
Detlef Schulze
2 Jahre zuvor

Natürlich höre ich manche Leserin, manchen Leser nun unken und fragen: Von was reden wir hier eigentlich? Gab es schon eine Triage? Hat sie sich je bewahrheitet? Natürlich nicht.

Triage gibt es und hat es schon immer gegeben. Und es geht dabei nicht so sehr um Schuld, sondern eher darum welche Patienten am meisten von der Behandlung profitiertieren. Z.B. gibt es nicht genug Spenderorgane fuer alle, die neue Organe benoetigen. Dem Alkoholiker wird nicht etwa eine neue Leber verweigert, weil er selber Schuld an seiner Leberzirrhose hat, sondern weil die neue Leber auch bald wieder futsch ist. Sehr alte Menschen bekommen auch keine Hueft-OP mehr, oder teure Chemo-Therapien. Strahlentherapien mit schweren Teilchen gegen Augenkrebs ist auch nur sehr wenigen Patienten vorbehalten, obwohl sie sehr effektiv ist.

Die ethische Frage, ob ich ein entfuehrtes Flugzeug abschiessen darf, um die Menschen im Hochhaus zu retten ist anders gelagert, weil hier ja aktiv Unschuldige vom Staat umgebracht werden. Das ist bei der Triage ja nicht der Fall. Es steht ja ausser Frage, dass es einen Unterschied macht, ob ich den Tod eines Menschen aktiv herbeifuehre oder ihn lediglich durch Unterlassung nicht verhindere.

Frollein Renitent
Frollein Renitent
2 Jahre zuvor
Reply to  Detlef Schulze

@Detlef Schulze

Triage gibt es und hat es schon immer gegeben.

Bedaure, aber eine solche Behauptung ist maßlos übertrieben.

Triagen hat es nicht „immer schon“ gegeben, sondern erst seit es a) Ärzte gibt, die b) Verletzte einigermaßen angemessen behandeln können, und c) es viel zu viele Verletzte gegeben hat, als Ärzte zur Verfügung standen. Also seit dem ersten WK.

Ich verstehe das ganze Gerede über die Triage sowieso nicht. Es kommt ja immer wieder vor bei Autounfällen zum Beispiel, bei denen zahlreiche Opfer zu behandeln wären, aber nicht behandelt werden können, weil es schlicht nicht genügend Ärzte und Sanitäter dafür gibt. Man kann ja wohl schlecht Ärzte aus Hamburg einfliegen, wenn gerade ein Massenunfall auf der A9 in der Nähe der Fußball-Arena stattgefunden hat.

In solchen Fällen entscheidet immer der jeweilige ärztliche Leiter, der gerade die Verantworung übernehmen muß, welche Patienten die besten Überlebenschancen haben. Diese Leute kommen zuerst dran. Dann die mit den mittelprächtigen Überlebenschancen. Warten müssen diejenigen, die kaum noch Überlebenschancen haben. Manche von ihnen überleben aber trotzdem.

Wütender Bürger
2 Jahre zuvor

Ich muss euch korrigieren: eine Triage ist in Planung, und zwar in Form der Impfpflicht. Da die Impfstoffe sehr wohl tödliche Nebenwirkungen verursachen können, heißt eine Impfpflicht nichts anderes als: Lasse einige sterben, um andere zu retten.

Das ist eine Triage!

Christa Meist
2 Jahre zuvor

Ich bin dafür. die Dinge mit möglichst genauen Begriffen zu benennen. Was du meinst, nenne ich den Versuch amerikanischer Eugeniker und Transhumanisten dafür zu sorgen, dass nur die „besten“ überleben. Was soll man den Leuten denn sagen, die es für die Erfüllung menschlichen Lebens halten, als zweibeinige Hochleistungskuh durch die Welt zu gehen?

Frollein Renitent
Frollein Renitent
2 Jahre zuvor

Roberto schrieb:

Ungeimpfte Menschen, liest man dann allenthalben, seien ja selber schuld und sollten an letzter Stelle stehen.

Das ist wahr. Ich bin selbst schuld und stelle mich sehr gern an die allerletzte Stelle. Am liebsten dorthin, wo es keine Ärzte mehr gibt und man allein deshalb schon pumperlgesund bleibt. Nee, das meine ich tatsächlich ernst. Das ist kein Witz.

Dummerweise sind allerdings auch Wolkenkratzerbewohner selbst schuld, wenn sie von irgendwelchen religiotischen Durchgeknallten „belandet“ werden. Sie könnten ja jederzeit auch woanders wohnen. Und arbeiten. Ich selbst würde mich niemals und unter keinen noch so widrigen Umständen in einem Wolkenkratzer aufhalten wollen. Aber so habe ich immer schon gedacht, nicht erst seit 20 Jahren.

Denn im Gegensatz zu den meisten Mainstream-Zeitgenossen respektiere ich mein Schicksal, das diese Genossen ja abgeschafft zu haben meinen. Deshalb fliege ich nicht. Deshalb wohne ich auch nicht in Wolkenkratzern. Aber das kann natürlich jeder machen, wie er will.

JW
JW
2 Jahre zuvor

Da passt folgendes Interview mit Radio München wohl ganz gut:
https://corona-blog.net/2022/01/10/heilung-nebensache-der-untergang-der-evidenzbasierten-medizin/

Meine ausdrückliche Bitte auch an alle Mainstream-Soldaten a la Renate & Markus, Heidi & Peter und wie sie alle heißen: bitte, bitte hört euch das mal an.
Ein absolutes Muss!

JW
JW
2 Jahre zuvor

Kurzer Nachtrag: Habe ich wirklich Heidi & Peter geschrieben? Das war ein Versehen, denn Heidi und Heidi & Peter sind die einzigen zwei (uralten)Filme, die auf der Festplatte nie, wirklich niemals gelöscht werden dürfen!

Im Ernst, Roberto: Da ich mich definitiv keiner Gen-Therapie unterziehen werde, droht mir im März die Kündigung. Das wäre dann schon mein zweites Berufsverbot – innerhalb von ZWEI Jahren! Die Leitung versucht zwar, mir eine Brücke zu bauen, ob das gelingt ist aber fraglich. FRRRROHLOCKEN!

Frollein Renitent
Frollein Renitent
2 Jahre zuvor

Wo Ärzte mitmischen, kann es nur so kommen.

So ist es! Ich betrachte diese Leute auch wie eine Mischung aus Pest und Cholera. Und verhalte mich entsprechend. Das bereits seit Jahrzehnten.

Hatte früher mal ferienjobmäßig in einem Copyshop gearbeitet. Dort gab es dann immer medizinische Dissertationen zu kopieren. Diese Dinger waren richtig niedlich! Rappelkurz und ohne Inhalt. Zum Kopieren ideal. Kaum in die Hand genommen, war ich auch schon fertig mit dem Job.

Habe seither seither aus reiner Neugier viele Dissertationen gelesen. Die medizinischen waren und sind jedoch von allen die allerkürzesten. Deshalb interessieren mich vor allem die geisteswissenschaftlichen Dissis. Da steht wenigstens was drin.

Doppelhelix
Doppelhelix
2 Jahre zuvor

Da steht wenigstens was drin.

Echt jetzt?
Hier musste ich grinsen…was die „medizinischen Dissertationen“ betrifft…nun ja, habe einiges hierzu beigesteuert…quasi als „Thermophilus aquaticus“ solcher Dissis…also cave! bei Deiner Beurteilung fremder Fachgebiete…oder etwa selber vom Fach? Dann Entschuldigung…;-)

Frollein Renitent
Frollein Renitent
2 Jahre zuvor
Reply to  Doppelhelix

bei Deiner Beurteilung fremder Fachgebiete…

Meine Beurteilung fremder Fachgebiete?

Ich nehme mir durchaus die Freiheit und frage nicht erst bei selbsternannten Autoritäten nach, ob ich die Länge einer medizinischen Dissertation von durchschnittlich 50 bis 70 Seiten als unterdurchschnittlich im Vergleich zu einer beispielsweise theologischen Dissertation von mehr als 700 (in Worten: siebenhundert) Seiten (ein solches Mammutwerk aus dem Bereich der katholischen Theologie sitzt beispielsweise auf meiner Festplatte) mit dem Begriff rappelkurz bezeichnen darf. Ich mache das ganz einfach, obwohl mir das niemand erlaubt hat.

…also cave!

Soll ich das als Drohung verstehen?

Doppelhelix
Doppelhelix
2 Jahre zuvor

„Soll ich das als Drohung verstehen?“

Nö, natürlich nicht! Aber danke für den Lacher….denn hier muss ich an Watzlawick und seinen Mann mit dem Hammer denken.
Als NICHT in Deutschland geborenes und sozialisiertes Individuum bin ich leider zu oft mit den Pauschal-Vorurteilen konfrontiert worden. Daher meine Vorsicht mit Urteilen.
Quantität ist für mich nicht immer Qualität. Nur so meine Meinung, denn alles ist relativ!…deshalb lese ich hier Eure Kommentare so gerne…eine kontroverse Diskussion finde ich immer aufregend….also dann, liebes Fräulein und Freunde…weiter machen!
LG Doppelhelix

Pentimento
Pentimento
2 Jahre zuvor

Wenn Ärzte anders ticken würden, wahrhaftig und evidenzbasiert, hätten wir keine Pandemie.

Brian
Brian
2 Jahre zuvor

Das war ja jetzt wahrscheinlich bewußt ein wenig überspitzt formuliert, oder etwa nicht ? Denn das würde ich so nicht unterschreiben.
Ich habe in meinem Leben auch ein paar Vertreter dieser Spezies kennenlernen
dürfen (v.a. beruflich). Und wie in allen Berufssparten kommt es auf den Menschen selbst an. Und genau so ist auch meine eigene Erfahrung : ich habe
viele nette und kompetente, aber eben auch genügend inkompetente A……..r
erlebt.
Wobei sicherlich auch unser sogenanntes ‚Gesundheitssystem‘ (Krankheitssystem würde besser passen) die Entwicklung von A……..rn und
Karrieristen fördert. Überhaupt, wo Menschen wegen ihrer scheinbaren Kompetenz hofiert werden, da ist der Glaube nicht mehr weit.
Aber der versetzt ja bekanntlich auch ab und zu Berge…

Clarisse
Clarisse
2 Jahre zuvor

Das geht doch aber nicht Roberto, du kannst doch jetzt nicht so einfach im Krankenhaus aufhören. Du bist doch unser Whistleblower 😉

Magnus
Magnus
2 Jahre zuvor

Das BVerfG hat m E nicht geurteilt, dass in Extremsituationen keine Abwägung von Menschenleben stattfinden darf.
Das BVerfG hat damals gesagt dass sowas nicht in ein *Gesetz* gegossen werden darf, das einen Automatismus und feste Befehlsketten vorsieht, an die sich die Untergebenen halten *müssen*. So dass sich dann später alle aufs Gesetz berufen und die Hände in Unschuld waschen.

Mit dem Luftsicherheitsgesetz wollte man damals genau das erreichen, damit ggf innerhalb von Minuten von Verantwortlichen eine rechtssichere Entscheidung getroffen werden kann und Polizei oder Bundeswehr dann ggf ein Flugzeug abschießen müssen. Die Zuständigkeiten und Befehlsketten sollten klar sein.

Genau so ein Automatismus im Gesetz darf es aber nicht geben. Im Einzelfall einer Extremsituation adhoc aufgrund der konkreten Situation aber schon. Das wird dann später im Einzelfall aufbebeitet und ist immer auch eine Gewissensentscheidung.

Natürlich durfte Schäuble damals sagen, was er tun und wie er denken würde, wenn der Fall einträte. Aber er konnte das nicht per Gesetz anderen befehlen.

Und heute darf es kein Gesetz geben, dass zB Geimpften gesetzlichen Vorrang vor Ungeimpften bei Triage Entscheidungen gewährt. Oder auch Behinderte grundsätzlich bevorzugt oder benachteiligt.

Relevant ist die Überlebenswahrscheinlichkeit im konkreten Einzelfall. Der Impfstatus wird da wie alles andere einfließen. Bei Behinderten muss vielleicht die Behinderung teilweise weggedacht werden. Im BM der Justiz zerbricht man sich wahrscheinlich gerade den Kopf, wie man das lösen soll.

Last edited 2 Jahre zuvor by Magnus
Frollein Renitent
Frollein Renitent
2 Jahre zuvor
Reply to  Magnus

Im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts steht auf der Seite 3 geschrieben:

1. Der Gesetzgeber hat Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzt, weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur

Verfügung stehender intensivmedizinischer Ressourcen benachteiligt wird.

2. Der Gesetzgeber ist gehalten, unverzüglich geeignete Vorkehrungen zu treffen.

Und unter der Randnummer 130 auf der Seite 36 lesen wir:

Der Gesetzgeber muss zur Umsetzung der aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG hier auch wegen der Bedeutung des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden konkreten Schutzpflicht und im Lichte der Behindertenrechtskonvention dafür Sorge tragen, dass jede Benachteiligung wegen einer Behinderung bei der Verteilung pandemiebedingt knapper intensivmedizinischer Behandlungsressourcen hinreichend wirksam verhindert wird. Der Gesetzgeber ist gehalten, seiner Handlungspflicht unverzüglich durch geeignete Vorkehrungen nachzukommen.

Das Verfassungsgericht hat hier die „Verteilung pandemiebedingt knapper intensivmedizinischer Behandlungsressourcen“ gerügt.

Das Problem, das hier seit anno dunnemals im Raum steht und immer noch nicht beantwortet wurde, ist die Frage, ob diese Ressourcen aus Gründen der Pandemie oder aus ganz anderen Gründen knäpplich sind. Um die Verknappung aus anderen Gründen zu beseitigen, braucht es kein einziges neues Gesetz. Nur jede Menge mehr Geld, um das Personal menschenwürdig zu bezahlen. Dann kommt es auch wieder zur Arbeit.

Menschen arbeiten üblicherweise, um sich auf diese Weise ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Wenn sie dies jedoch trotz Vollzeitjob nicht können, dann ist diese Arbeiterei sinnlos und es ist ausgesprochen vernünftig, sich schleunigst einen anderen Job zu suchen.

Und heute darf es kein Gesetz geben, dass zB Geimpften gesetzlichen Vorrang vor Ungeimpften bei Triage Entscheidungen gewährt. Oder auch Behinderte grundsätzlich bevorzugt oder benachteiligt.

Ein solches Gesetz wäre schlicht verfassungswidrig, weil wir in einem Rechtsstaat leben und vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind.

Relevant ist die Überlebenswahrscheinlichkeit im konkreten Einzelfall. Der Impfstatus wird da wie alles andere einfließen.

Ich fürchte, ein Geimpft-Status könnte in einem solchen Fall sogar von Nachteil sein, weil in möglichen Triage-Fällen die Überlebenswahrscheinlichkeit zählt. Diese „Impfstoffe“ haben nun einmal, wie wir längst wissen, oft sogar massive Nebenwirkungen und beeinflussen das Immunsystem und damit die Überlebenswahrscheinlichkeit des Patienten zum Negativen.

Magnus
Magnus
2 Jahre zuvor

Bei Coruna gibt es n der Praxis sowieso keine echten Triage Entscheidungen. Es kommen ja nicht 20 sicher verletzte gleichzeitig an und es wird entschieden, der hat noch ne Chancen und der hat’s eh hinter sich.

In der Praxis wirdc man bei Corona eher überlegen, welchem Patienten es vielleicht schon wieder so gut geht, dass er von der Intensivstation auf Normal verlegt werden kann, um ein Bett für neu ankommende frei zu machen.

Ich fürchte, ein Geimpft-Status könnte in einem solchen Fall sogar von Nachteil sein, weil in möglichen Triage-Fällen die Überlebenswahrscheinlichkeit zählt. Diese „Impfstoffe“ haben nun einmal, wie wir längst wissen, oft sogar massive Nebenwirkungen und beeinflussen das Immunsystem und damit die Überlebenswahrscheinlichkeit des Patienten zum Negativen.

Diese Entscheidungen werden von den Ärzten in deinem Krankenhaus anhand medizinischer Expertise getroffen. Nicht von Impfgegnern.

Wütender Bürger
2 Jahre zuvor

Auch das ist eine Art Triage:

An die Kinder

Eine langjährige Kita-Leiterin hängt ihren Beruf an den Nagel — in einem offenen Brief an die Kinder erläutert sie ihre Beweggründe.

So etwas macht traurig und wütend. 🤬

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