Die Präsidenten der Anderen

Majestäten sind in Deutschland Geschichte? Nee – nur ausländische Majestäten darf man angeblich seit Neujahr als Arschlöcher bezeichnen. Der Bundespräsident bleibt aber majestätisch. Ein deutscher Präsident ist eben immer ein bisschen höherwertiger als ein ausländischer. Nichtsdestotrotz bleibt das Beleidigen des letzteren durchaus strafrelevant.

Sie möchten Herrn Erdoğan mal so richtig beleidigen? Gratulation, die Regierung hat Ihnen diese Möglichkeit an die Hand gegeben. Mit Beginn dieses Jahres ist es möglich, Präsidenten anderer Länder schärfer anzugehen. Wenn Sie ein solches Staatsoberhaupt nun beleidigen wollen, dann dürfen Sie das – natürlich nicht. Denn zivilrechtlich vorgehen könnte er ja immer noch. Nicht, weil man ihn als Präsidenten beleidigte zwar, aber dann doch, weil man ihn persönlich mit Ehrabschneidung bedachte. Also Vorsicht, es kann noch immer teuer werden, auch wenn Majestäten ab sofort keinen Anspruch mehr auf Unantastbarkeit haben.

Nun gut, dieser letzte Ausspruch stimmt gar nicht. Die deutsche Majestät ist weiterhin per Strafgesetzbuch geschützt. Nein, wir reden jetzt nicht von Ferfried Prinz von Hohenzollern. Den darf man nur als Person und Mensch nicht beleidigen. Er ist in dieser Angelegenheit ein Normalsterblicher wie wir alle. Auf dem Papier, wie es sich dann in Realität erweist, das ist ja immer so eine Sache. Die aktuelle deutsche Majestät war letztes Jahr um diese Zeit ja selbst noch ein Normalsterblicher. Ein anderer hielt den Posten besetzt, wollte ihn allerdings nicht länger verstopfen. Und just wählten ihn fast 75 Prozent der Bundesversammelten zum Nachfolger im kleinen Schloss im Herzen Berlins. Nur der einen Monat später mit 100 Prozent gewählte SPD-Retter Martin Schulz schnitt noch besser ab. Das waren damals echt demokratische Festwochen in Berlin. Da wollten selbst Gegenstimmen als Stimmen aufgehen.

Dem deutschen Bundespräsidenten ist jedenfalls ein eigener Paragraph gewidmet. Der 90. in der Aufzählung des Strafgesetzbuches. In dem heißt es, dass man ihn nicht verunglimpfen dürfe. Drei Monate bis fünf Jahre könne das nämlich teuer werden. Strafverfolgung gibt es jedoch lediglich dann, wenn der Bundespräsident die Behörden ermächtigt. Er hat tatsächlich noch sein eigenes persönliches Ermächtigungsgesetz. Und er sagt an, wann er findet, dass man ihm und seinem Amt zu viel zugemutet hat. Per se gibt es also die Majestätsbeleidigung für den obersten Deutschen schon noch. Nur den obersten Türken darf man nun als Ziegenficker einstufen. Das Amt wohlgemerkt, nicht den Menschen, der das Amt entleert oder ausfüllt – je nachdem, wie man das jeweils bewerten will.

Das ist so eine typisch deutsche Entwicklung, wie man sie in den letzten Jahren auf allerlei Gebieten kennt. Eine von Selbstgerechtigkeit angetriebene. So ein ausländischer Majestix muss halt aushalten können, dass vom deutschen Boden aus an seinem Lack gekratzt wird. Solange der deutsche Lackverkratzer nur nicht den Lack vom rostigen Korpus unseres obersten Dienstherrn pellt, ist alles in Ordnung. Die Deutschen sollten nach außen austeilen, nach Innen aber nicht zu lax mit ihren Obrigkeiten rumspringen dürfen. Da behält man sich solche alten Relikte wie jenen Paragraphen im StGB lieber mal vor.

Glücklicherweise wurde der von den Bundespräsidenten, die dieses Land bislang so hatte, immer ziemlich stiefväterlich behandelt. Wenn da mal ein Egozentriker ans Ruder kommen sollte, dann wird er vielleicht Thema. Und ob man dann so uneitel ist, Ihro Majestät zu einem Normalsterblichen zu degradieren, den man nur als Menschen, aber nicht als Amtsperson nicht beleidigen darf, bleibt abzuwarten. Es tut doch dem jeweiligen Kleingeist am Nordrand des Tiergartens gut, wenn er weiß, dass er eine Wunderwaffe in petto hat, dass er sich wehren kann, wenn er es nicht mehr erträgt. Und dann finden dieselben, die es jetzt gut finden, dass man die Präsidenten der Anderen abstrafen darf, man könne es freilich beim deutschen Amtskollegen nicht so einfach halten, denn ein bisschen Ordnung und Anstand muss man dem Volk schon abverlangen können.

Ob wohl Herr Böhmermann nochmal ein Gedicht zu Steinmeier schreibt? Vielleicht schafft er damit auch gleich mal § 90 StGB ab. § 103 StGB hat er wunderbar ausgelöscht. Mir fielen da auch derbe Sprüche ein – und die wären nicht weniger berechtigt als bei Erdoğan.

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Roberto J. De Lapuente

Roberto J. De Lapuente ist irgendwo Arbeitnehmer und zudem freier Publizist. Er betrieb von 2008 bis 2016 den Blog ad sinistram. Seinen ND-Blog Der Heppenheimer Hiob gab es von Mitte 2013 bis Ende 2020. Sein Buch »Rechts gewinnt, weil links versagt« erschien im Februar 2017 im Westend Verlag. In den Jahren zuvor verwirklichte er zwei kleinere Buchprojekte (»Unzugehörig« und »Auf die faule Haut«) beim Renneritz Verlag.

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Jarek
Jarek
6 Jahre zuvor

Dass von den letzten 4 (6?) Präsidenten Wulff noch der beste war, sagt viel aus. Auch die Tatsache, dass ausgerechnet er von der BILDfläche verschwunden war ;).
Die Abgehobenheit eines Steinmeiers, der gleichzeitig immer noch die Rolle seines Lebens – die eines Sekretärs seiner Gönner – spielt, kann einen echt anwidern.

trackback
Die Präsidenten der Anderen – Tagesticker.net
6 Jahre zuvor

[…] als ein ausländischer. Nichtsdestotrotz bleibt das Beleidigen des letzteren durchaus strafrelevant.Weiterlesen bei den neulandrebellen Lesen Sie auch: Gern ein bisschen Spießigkeit Alltagsliberalismus heißt: Jeder kann machen was […]

Schlitti
Schlitti
6 Jahre zuvor

EDIT

JanN
JanN
6 Jahre zuvor

Ist in diesem Land überhaupt schon mal jemand in den Knast gekommen, weil er gegen §90 verstoßen hat? Mir ist kein Fall bekannt und das ist dann vielleicht auch der Grunde, warum er noch existiert.
Oder wie Sie ja selbst schreiben:
„Ob wohl Herr Böhmermann nochmal ein Gedicht zu Steinmeier schreibt? Vielleicht schafft er damit auch gleich mal § 90 StGB ab.“
Würde eine ähnlich große Empörungswelle durchs Land gehen, wie damals darüber, das sein Gedicht eine Straftat sein soll, dann vielleicht. Aber bisher schien es wohl keinen Grund zu geben den §90 abzuschaffen.
Wie Sie da jetzt aber wieder etwas typisch deutsches konstruieren, leuchtet mir nicht ein. Gerade die Türkei hat ja oft genug bewiesen, das mit unterschiedlichem Maß gemessen wird, wenn der Erdogan kritisiert wird. Aber selbst flächendeckend alle als Nazis beschimpfen.