Betteln: Eine zumutbare Arbeit

Der ALG II-Leistungsberechtigte, der sich zu seinem Regelsatz noch einige Groschen dazubettelte, kam in den letzten Wochen zu einer kleinen Öffentlichkeit. Der Druck durch die Medien zeigte Wirkung: Er darf den Notgroschen behalten. Ist das ein Erfolg?

Na wer sagts denn! Unser Checks and Balances funktioniert doch: Die Presse reguliert mit ihrer journalistischen Arbeit ein Stück weit die Zustände mit. Zum Beispiel wie im Falle des Arbeitslosen aus Dortmund. Der hatte vor einigen Wochen heimlich in aller Öffentlichkeit gebettelt. Heimlich meint hier: Ohne Wissen des Jobcenters. Bis seine Sachbearbeiterin mal dringend neue Ringelsöckchen brauchte und sich in die Fußgängerzone verirrte. Hätte sie online bestellt wie jeder normale andere Leistungsträger auch, wäre die ganze Geschichte nie publik geworden. So aber machte sie da einen Menschen hinter einer Fallnummer aus, für die sie persönlich zuständig war. Sie hätte einfach vorbeigehen können – tat sie aber nicht. Sie machte sich pflichteifrig ans Werk, ihm den Regelsatz zu kürzen und schätzte mal mittels Lebenserfahrung ab, wieviel so ein Bettler monatlich in seine Taschen stopft. 270 Euro glaubte sie hernach als realistischen Monatssatz.

Der Widerspruch kam prompt und flugs kürzte die Behörde die Kürzung. Man kann doch bei jeder Sanktion verhandeln. Das ist doch das Lobenswerte an jenem Sozialgesetz. Man kann über alles sprechen, Rechtsansprüche sind elastisch wie Verhüterli und alles ist Verhandlungs- und hin und wieder auch Glückssache. Und so wurden aus 270 mal geschwind 90 Euro. Wahrscheinlich sahnt man als Bettler doch nicht so großartig ab.

Nach einem neuerlichen Widerspruch, hat man sich jetzt doch geeinigt – so konnte man das letzte Woche im Blätterwald lesen. Der arbeitslose Bettler dürfe sein Geld behalten, las man gar. Generös, generös! Ging man dann aber in medias res, wurde unzweideutig klar, dass dem so nicht ist. 204,50 Euro darf der Mann nun Monat für Monat erbetteln. Wenn er drüber kommt, verrechnet man es mit seinem Leistungsbezug. 100 Euro jedes Einkommens sind ja bei jedem Leistungsberechtigten ohnehin frei und werden nicht angerechnet. Desweiteren sind von jedem Euro darüber (bis zu einer Summe von 800 Euro) 20 Prozent unantastbar. Weitere 21 Euro fallen nach dieser Rechnung nicht dem Rotstift zum Opfer. Aber 83,50 Euro schenkt das Jobcenter ihm. Widerspruch lohnt sich, die Presse zu informieren kann Resultate zeitigen!

Könnte man jetzt ein bisschen denkfaul denken! Grundsätzlich ist dieser Kompromiss aber faul. Das Jobcenter macht das Betteln salonfähig, gibt zudem indirekt zu, dass man vom aktuellen Regelsatz kaum leben kann. Im Grunde lautet die Botschaft, die uns da als gute Neuigkeit verkauft wird: Ihr Langzeitarbeitslosen habt wenig Chancen auf richtige Arbeit, aber ihr könnt immer noch betteln. Und wenn ihr es tut, rechnet sich das für euch mehr als ein kleiner Job. Denn es winken 80 Euro mehr in der Tasche. Na, ist das nichts? Setz dich auf die Straße und zeige Mitwirkung. Dieser Kompromiss ist eine ziemlich böse Entwicklung. Er ist vermutlich folgerichtig in der ganzen Aufmachung von Hartz IV, aber deshalb doch trotzdem eine miese neue Ausgangslage. Jetzt wird Bettelei am Ende noch zur Pflicht jedes Arbeitswilligen.

Insofern könnte man ja jetzt jedem Arbeitslosen, dem Hartz IV zusteht, einen Strick aus seiner Bettelverweigerung drehen. Denn Betteln, das ist offenbar zur Jahreswende 2017/2018 eine ganz normale Art, sein Einkommen zu erzielen. Die einen kontrollieren Börsenalgorithmen, die anderen schlagen an der Straßenecke einen Klappstuhl auf: Das Heer der Erwerbstätigen – jeder guckt auf seine Weise, wie er sein Einkommen generiert. Und wenn sich die Sachbearbeiterin mal wieder aus der Not heraus in die Fußgängerzone sputet, kann sie den Bettler, der bei ihr Kunde ist, als Werktätigen kollegial grüßen.

416 Euro wird ab 2018 der Regelsatz für Alleinstehende betragen. Die Linkspartei fordert seit Jahren mindestens 500 Euro. Mit dem Bettelfreibetrag ist diese magische Schwelle ja schon beinahe erreicht. Dieser linke Zeitgeist ist echt ein Fuchs …

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Roberto J. De Lapuente

Roberto J. De Lapuente ist irgendwo Arbeitnehmer und zudem freier Publizist. Er betrieb von 2008 bis 2016 den Blog ad sinistram. Seinen ND-Blog Der Heppenheimer Hiob gab es von Mitte 2013 bis Ende 2020. Sein Buch »Rechts gewinnt, weil links versagt« erschien im Februar 2017 im Westend Verlag. In den Jahren zuvor verwirklichte er zwei kleinere Buchprojekte (»Unzugehörig« und »Auf die faule Haut«) beim Renneritz Verlag.

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niki
niki
6 Jahre zuvor

Problematisch ist doch schon sowieso, dass man sich als Bedürftiger auf den Jobcentern vorkommen soll wie der „letzte Bettler„. Wie dort mit einem verfahren wird, ist die Menschenwürde auch dort kaum existent. Und glaub man: Das ist gewollt vom Zeitgeist. Dieser ist aber alles: Nur nicht links!. Daher wundert mich das Urteil kein Stück! Mit armen Menschen wird im Neoliberalismus verfahren als würden diese das allerletzte sein und hätten Schuld am allem Übel. „Fein“ dass sich das Gros der Mittelschicht, die Unterschicht sowieso, so sehr von der neoliberalen „Elite“ verarschen lässt.

nikita
nikita
Reply to  niki
6 Jahre zuvor

Untreue ist nicht „Fein, Betrug ist es auch nicht, selbst nach dem PRIVATEN Wirtschaftlichkeits-Prinzip, einer Menschen-Verwertung per Gesetz!? Irreführung und Täuschung ist weder demokratisch noch sozial, auch niemals recht-mäßig, es ist eine auf rechts-widrige Bereicherung ausgerichtete STRAFTAT!!! Die durch Imunität geschützten Politiker, geschützten Richter/SG/LSG/BSG und eine Weisungsabhängige Verwaltung, abhängig von politischen Mandatsträgern, über ihre Macht missbräuchlich aus!
Betteln ist eine Möglichkeit zu überleben, Überleben ist nicht zielführend, vermutlich.

Aber mit Verlaub, ich frage doch nicht die politischen Groß-Betrüger ob ich mich schützen darf, so weit kommt es noch.
Betteln, jedes JC und jedes SG darf das unterschiedlich sehen und auch entscheiden, im wachsenden Betrüger-Filz von AGENDA-Dschland, wo jeder sich bereichen darf an den Ärmsten, auch an den Dümmsten, an den Behinderten und auch an den GEWALT-Opfern, da machen die keinen Unterschied. Gleichberechtigt wird alles verwertet was so geht…..ART: 3 GG?!
Berliner Terror-Opfer bekommen Rechnungen von der Obduktion ihrer ermordeten Familienangehörigen, Emotionen oder gar Menschlichkeit im Mitgefühl – Fehlanzeige.
Betteln, auch um Menschlichkeit und Mitgefühl?
Betteln, um Bindung der Mandatsträger an Recht und Gesetz?
Betteln, um die Lebens-Berechtigung???
Betteln vor jedem SG um efffektiven Rechtschutz??
Wie gesagt, jedes JC mit Beauftragten!!, jedes SG darf das heute anders entscheiden, WILLKÜR ist keine VERARSCHUNG, es ist eine systemische und systematische, SOZIAL-GESETZLICHE organisierte Straftat!!! Jede/r Antragsteller kann betroffen sein der sich unangemessene Alters-Vorsorgen vom Munde abgespart hat, es geht um die feindliche Übernahme von Altersvorsorgen der Unterschicht.
Übrigens, viele Kläger werden zu Querulanten auf dem Rechtsweg gemacht, Rechtsansprüche werden verweigert, Lebensberechtigung abgesprochen, ohne jede persönliche Anerkennung, oft über viele Jahre.
Der AGENDA-FAKE wird aufrecht erhalten, die Täuschung auch…..als VORSICHT im Umgang mit Immunisierten Mandatsträgern der BRD und ihrer Beihilfe-Leistenden!

Heldentasse
Heldentasse
6 Jahre zuvor

Für mich zeigt dieser Fall eindeutig faschistoide Merkmale! Ein scheinbar übermächtiges System, offensichtlich bar jeglicher Menschlichkeit, verwaltet und sanktioniert ggf. sogar noch das Betteln! Ich frage mich allen ernstes, in wie weit die heutige Gesellschaft entfernt ist von den Zuständen vor vor ca. 80 Jahren?

Beste Grüße

niki
niki
Reply to  Heldentasse
6 Jahre zuvor

:
Ja natürlich hat das System faschistoide Merkmale… Um das ganze zu erklären bedarf es wohl mehr, als ich in der Lage zu bin. Ich bin es Leid immer wieder auf Prof. Mausfeld verweisen zu müssen. Die Methoden werden bestens analysiert. So wird der finanziell schlechtgestellte als „das GRUNDÜBEL“ dar gestellt, unabhängig davon dass die Ursachen des gefühlten Untergangs der Gesellschaft absolut konträr liegen. Alleine die allgemein benutzten sprachlichen Begriffe für die jeweilige Gruppierung belegen dieses…
„Steuertrickser“ vs. „Hartz4-Schmarotzer“!

Aber erzähle dass mal einem durchschnittlich Menschen hier in Deutschland… Der lacht dich aller höchstens aus und meint nur dass man selbst schuld wäre an der Situation in der man wäre. Und wenn der dann selbst jammert, warum auch immer, tritt der natürlich nach unten und sind für den nur die fiesen Arbeitslosen und vor allem Flüchtlinge die Ursache seiner schleichenden bzw. drohenden Misere…

Pentimento
Pentimento
Reply to  Heldentasse
6 Jahre zuvor

@ Heldentasse

Nicht sehr weit. Der gemeine Michel ist und bleibt ein faschistoider Untertan. Die Angestellten der Jobcenter unterscheiden sich in nichts von Hitlers willigen Helfern. Mit dem Unterschied, daß Ungehorsam bzw. menschliches Verhalten damals u. U. mit dem Tod bestraft wurde. Heute zwingt niemand die Sachbearbeiter zu solchen Aktionen. Sie tun es freiwillig. Aus Pflichtbewußtsein,gemischt mit einer gehörigen Portion Sadismus, und dem Wunsch, den Vorgesetzten zu gefallen. Genau wie Hitlers willige Helfer.

ert_ertrus
ert_ertrus
Reply to  Pentimento
6 Jahre zuvor

Wird auch heute u. U. mit dem Tod bestraft: durch langsames Aushungern und Verfahrensverschleppung, wenn
berechtigte Ansprüche eingeklagt werden müssen. Zwar in Zeitlupe – aber was ist grausamer: die Tötung in wenigen Sekunden zu vollziehen (Enthauptung) als über Jahre hinweg den Delinquenten langsam zu Tode zu bringen … Es gibt viele Daniel Blakes hierzulande 😉

Pentimento
Pentimento
Reply to  ert_ertrus
6 Jahre zuvor

@ ert_ertrus,

da hast etwas falsch verstanden. Mit dem Tode bestraft wurden Wehrmachtssoldaten, die sich weigerten, Befehlen auszuführen. Für die Opfer der Nazionalsozialisten gab es kein Entrinnen. Die übereifrigen Sachbearbeiter werden dagegen nicht bestraft. Ihr Verhalten ist eher der Karriere förderlich.

Mit Sanktionen bestrafte Transferempfänger werden langsam zerstört. Da stimme ich Dir zu. Nicht nur hier. In England gibt es einige Todesfälle, vor allem durch abgedrehten Strom. Menschen erfrieren oder sterben, z.B. weil ihr lebensnotwendiges Insulin nicht mehr gekühlt werden kann.

Aufgewachter
Aufgewachter
6 Jahre zuvor

Mein Zimmer gefällt mir sehr gut. Alles ist sehr hell und geräumig. Es ist gut durchgeheizt und schön mollig warm hier, fließend warmes Wasser mit Bad, täglich frische Handtücher und Bettwäsche. Fernsehen, Telefon und W-LAN gratis. Einfach großartig!

Erwerbsloser schockt Fallmanager mit Nikolaus-Grußkarte aus dem Irrenhaus
https://aufgewachter.wordpress.com/2017/12/06/erwerbsloser-schockt-fallmanager-mit-nikolaus-grusskarte-aus-dem-irrenhaus/

Rainer N.
Rainer N.
Reply to  Aufgewachter
6 Jahre zuvor

Das halte ich für einen FAKE-Artikel. Nette Idee zwar …

Mordred
Mordred
6 Jahre zuvor

Wie zur Hölle kommt eine Sachbearbeiterin auf solch eine Idee?
Gibts dafür ne Prämie?
Muss man sich arbeitsrechtlich nicht auch fragen, was die Dame außerhalb ihrer Arbeitszeit dazu befugt, derartige Sachverhalte aufzunehmen???

Ein weiterer Aspekt ist, dass mir als Steuerzahler echt nen Ei aus der Hose fällt, wenn ich sehe, mit was für Tätigkeiten diese Sachbearbeiter ihre Arbeitszeit verschwenden dürfen/sollen. Der Gesamtvorgang dürfte das Amt doch jetzt weit mehr gekostet haben, als die durch die Sanktionierung jemals einsparen könnten! Haben die keine Controller?

Dass „Betteln“ (!) überhaupt irgendwie für das H4-System relevant sein könnte?! Darauf muss man erstmal kommen! Sollen Bettler am besten noch nen Gewerbe anmelden und Quittungen an die Spender ausstellen? Kann man das dann von der Steuer absetzen?!

Kapott
Kapott
Reply to  Mordred
6 Jahre zuvor

Wenn mehr beim Betteln rumkommt als der hier genannte Freibetrag, sollte man sich auf das Urteil des Sozialgerichtes Kassel berufen. Es ging um Trinkgeld :

Am 30. März 2016 entschied das SG Karlsruhe ( Urteil Az.: S 4 AS 2297/15), dass die Trinkgeldeinnahmen von Hartz IV Empfängern grundsätzlich nicht angerechnet werden dürfen. Die Begründung des SG Karlsruhe: Das Geben von Trinkgeld stelle eine freiwillige Leistung dar und beruhe nicht auf einer rechtlichen oder sittlichen Verpflichtung.

Kapott
Kapott
Reply to  Kapott
6 Jahre zuvor

Ergänzend:

Allgemeiner Gleichheitssatz gem. Art 3 GG und Gleichbehandlungsgebot

https://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Professoren/fr11_ProfGroepl/lehre___nur_Pdfs_/lehre10/GRVorl/GR15.pdf

Mordred
Mordred
Reply to  Kapott
6 Jahre zuvor

Der Verfasser Prof. Dr. Gröppel oder der zuständige HiWi sollten nochmal das Layout überarbeiten. Is ja so unlesbar 🙁

ert_ertrus
ert_ertrus
Reply to  Mordred
6 Jahre zuvor

Demnächst erfahren auch Leergutsammler solche Behandlung. Da müssen nur noch ein paar (technische) Überwachungslücken geschlossen werden. Und nach Abschaffung des Bargeldes kann aus der virtuellen Summe
der Leergutbonbeträge auf dem Transferleistungsempfängerkonto auf dessen regelmäßiges Nebeneinkommen geschlossen werden …

Anton
Anton
6 Jahre zuvor

Roberto: Betteln als Beruf, bringe die nicht noch auf eine Idee, vorweihnachliche Grüße!

Kapott
Kapott
Reply to  Anton
6 Jahre zuvor

Wer ist „die“, du Kind von Seppl und Deppl ?

Kapott
Kapott
Reply to  Roberto J. De Lapuente
6 Jahre zuvor

Sei froh das ich dich nicht für deine [unangemessen. TW] !
Ich glaube dir gehts nicht gut, so einen [unangemessen. TW] unters Volk zu bringen !?

Bildzeitung für Linke, oder was soll das sein ?

Was du hier mit diesem [unangemessen. TW] Kapier das !

Anton
Anton
Reply to  Roberto J. De Lapuente
6 Jahre zuvor

Roberto: Mit die meinte ich natürlich die JV-Spitze oder die herrschende Politik, aber auch Medien und bestimmte Wissenschaftler, die auf den alle-Arbeitslosen sind faul-zug aufspringen!Auf kaputt, der Name ist Programm muss ich nicht eingehen!

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Betteln: Eine zumutbare Arbeit – Tagesticker.net
6 Jahre zuvor

[…] Der Druck durch die Medien zeigte Wirkung: Er darf den Notgroschen behalten. Ist das ein Erfolg?Weiterlesen bei den neulandrebellen Lesen Sie auch: Den Merkelismus in seinem Lauf … Angela Merkel ist durch? Der Merkelismus am […]

Wagner I.
Wagner I.
6 Jahre zuvor

Betteln und einem Bettler was geben ist eine Geschenk-Handlung und zutiefst menschlich. Das sollte vollkommen frei sein, ohne staatliche Intervention!

ert_ertrus
ert_ertrus
Reply to  Wagner I.
6 Jahre zuvor

Zutiefst menschlich – daher systemirrelevant und ein Verstoß gegen die Zeitgeistdoktrin 😉

Worka
Worka
6 Jahre zuvor

Ein Skandal ist das!
Es wird immer schlimmer.
Bald gibt es gar keine Möglichkeit mehr, nebenbei ein netten Einkommen zu erwirtschaften und nebenbei noch von den arbeitenden Idioten die Grundversorgung fürs Leben gestellt zu bekommen, damit man bis 14 Uhr ausschlafen kann.

ert_ertrus
ert_ertrus
Reply to  Worka
6 Jahre zuvor

Und wieder tritt einer kräftig nach unten …

Gibt die Püffe und Schläge von weiter oben weiter. Nettes Einkommen durch Betteln erwirtschaften?
Ist das noch Bosheit oder schon Grenzdebilität?