Erwiderung auf den Artikel „Facebook: Freiheitsgarant und Verfassungsorgan?“

Mein Blogpartner Roberto veröffentlichte am 8. Januar 2018 einen Text zum Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG), in dem er anführte, dass die Meinungsfreiheit nicht gefährdet sei, nur weil Facebook nun verstärkt von seinem Hausrecht Gebrauch mache.
Das sehe ich anders.

Natürlich hat Roberto recht, wenn er schreibt, dass für die Meinungsfreiheit die staatlichen Organe, nicht aber Facebook verantwortlich sei. Und es stimmt auch, dass ein Plattformbetreiber nach seinem Gusto entscheiden kann, was er stehenlässt und was er löscht. So weit, so gut.

Allerdings mutet die seit Anfang Januar gelebte Löschpraxis (natürlich nicht nur von Facebook, Twitter beispielsweise hat glatt mal ein satirisches Posting der „Titanic“ gelöscht) doch sehr merkwürdig an. Denn ganz offenbar geht es Facebook hier nicht ums Hausrecht, das das Unternehmen bislang ja äußerst großzügig ausgelegt hat. Es geht um Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro. Insofern stimmt es nicht, wenn Roberto schreibt:

Facebook ist lediglich ein Unternehmen. Und Unternehmen haben die Meinungsfreiheit in einem demokratischen Staat nicht sicherzustellen. Sie haben nur zu garantieren, dass ihr Angebot nicht mit strafrelevanten Inhalten überflutet wird.

Das ist doppelt problematisch. Zum einen schreibt der „demokratische Staat“ sozialen Netzwerken seit 1. Januar 2018 vor, wie sie mit dem Hausrecht umzugehen haben. Er tut das jedoch auf eine diffuse Art und Weise und legt fest, dass Facebook & Co. „offen rechtswidrige Inhalte“ zu löschen haben. Das schafft alles andere als Klarheit, denn was genau soll das denn sein, offen rechtswidrige Inhalte? Bei den zu erwartenden Höchststrafen wird Facebook naheliegender Weise eher einmal zu viel als einmal zu wenig löschen. Denn das eine mag ärgerlich sein, das andere ist verdammt teuer.

Zweitens löscht Facebook ja offenkundig nicht unter Verweis auf das Hausrecht, sondern weil es gravierende Strafen fürchtet. Somit ist die Entscheidung, was gelöscht oder nicht gelöscht wird, nicht mehr eine, die Facebook trifft, sondern eine, die von staatlicher Seite aus delegiert wird, um es mal vorsichtig auszudrücken. Und es fällt schwer, das anders zu sehen, wenn man Facebooks Verhalten im Jahr 2017 mit dem des neuen Jahres 2018 vergleicht.
Klar, ich kann Roberto zustimmen, wenn er schreibt, dass sich dieses neue Gesetz erst noch einspielen muss. Ich muss gerade an den Videobeweis beim Fußball denken, der in den ersten Wochen haufenweise Diskussionen nach sich zog, die inzwischen immer mehr abebben. Spielt sich halt ein, so etwas.

Andererseits bietet die Möglichkeit, jede noch so unsinnige Meldung eines Postings oder Kommentars prüfen und darüber entscheiden zu müssen, vielfältige Möglichkeiten, Debatten über das NetzDG zu beenden.
Und Frau von Storch? Der kann das doch sowieso egal sein. Sie wird längst dazu übergegangen sein, von jedem Post oder Tweet Screenshots zu machen, um diese dann mit Hilfe der Medien erneut zu verbreiten und „Zensur, Zensur!“ zu brüllen (oder was für Laute Störche in einem solchen Fall von sich geben mögen).

Wir können nicht auf der einen Seite sagen, dass eine Demokratie storchigen Unsinn aushalten muss, um dann auf der anderen die Löschung eines solchen Posts mit dem Hausrecht zu verteidigen. Ein Hausrecht übrigens, das dank staatlicher Einflussnahme neugestaltet werden muss.

Roberto hat recht. Facebook ist ein Unternehmen. Und jedes Unternehmen ist darauf bedacht, die Gefahr von Verlusten so minimal wie möglich zu halten. Da stören potenzielle Zahlungen von einigen Millionen Euro doch sehr. Insofern spielt das Hausrecht – wenn überhaupt – lediglich die zweite Geige bei der aktuellen Löschpraxis von Facebook & Co.  [InfoBox]

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Tom J. Wellbrock

Tom J. Wellbrock ist Journalist, Autor, Sprecher, Radiomoderator und Podcaster. Er führte unter anderem für den »wohlstandsneurotiker«, dem Podcast der neulandrebellen, Interviews mit Daniele Ganser, Lisa Fitz, Ulrike Guérot, Gunnar Kaiser, Dirk Pohlmann, Jens Berger, Christoph Sieber, Norbert Häring, Norbert Blüm, Paul Schreyer, Alexander Unzicker und vielen anderen. Zusätzlich veröffentlicht er Texte auf verschiedenen Plattformen und ist für unsere Podcasts der »Technik-Nerd«.

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Jörg Hensel
Jörg Hensel
6 Jahre zuvor

Das Hausrecht (sprich AGB) eins Medienkonzerns liegt innerhalb der Normenhierarchie weit unterhalb des die Meinungsfreiheit bestimmenden Art. 19 (2) ICCPR.

Wenn sich also ein Informationsdienstleister wie Facebook nicht an den UN Zivilpakt halten will, hat die jeweilige Regierung diesen Dienstleister aufzufordern, seine AGB und sonstigen Kommunikationsregeln entsprechend dem ICCPR / Analognormen nachzubessern und nicht den Dienstleister mit drakonischen Strafen zu belegen, falls er es zulässt, dass insbesondere kritische Meinungen ohne Straftatrelevanz, geäußert werden !

Der Staat hat vielmehr dafür zu sorgen, dass auch Facebook die Meinungsfreiheit gem. Art. 19 (2) ICCPR achtet.

Die Verpflichtung hierzu ist in Artikel 2 ICCPR zu finden.

sapere aude

Jörg Hensel
Jörg Hensel
Reply to  Tom J. Wellbrock
6 Jahre zuvor

So sieht es aus, doch Bundesrecht bricht nicht internationales Recht. – Da dies aber hier der Fall ist, liegt Rechtsmissbrauch gem. Art. 5 ICCPR vor; i.Ü. in Analogie zu anderen Menschenrechtsquellen (Art. 53 EU Grundrechtecharta, Art. 17 EMRK u.a.m.). – sapere aude

Lutz Lippke
Lutz Lippke
6 Jahre zuvor

Ich denke auch, dass das Hausrecht hier nur ein Nebentema ist. Insbesondere belegen die Regelungen im NetzDG zum Beschwerdemanagement, dass auch gegenüber dem sanktionierten Nutzer eine Informationspflicht besteht. Es wird also gemäß NetzDG „Rechtswidriges“ gelöscht und nicht nach eigenem Ermessen das Hausrecht ausgeübt. Ebenso kann der Betreiber nach dem NetzDG verpflichtet werden, das Gelöschte per Vorratsdatenspeicherung für die Strafverfolgung vorzuhalten.
In der Diskussion sollte man 2 Ebenen trennen. Zum Einen die gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Gesetzes auf die Meinungsfreiheit und zum Anderen die Frage der zwangsweisen Privatisierung einer prophylaktisch organisierten Strafermittlung.
Zu Letzterem: Es versteht sich von selbst, dass man Strafbarem entgegen wirkt, wenn man dem gewahr wird und handlungsfähig ist. Ob durch Strafanzeige oder Eingreifen hängt von den eigenen Möglichkeiten und der Verantwortung für konkret Betroffene ab. Ziemlich einsichtig ist auch eine öffentliche oder vertragliche Fürsorgepflicht des Anbieters für Betroffene, wenn z.B. bei FB konkrete Personen verunglimpft werden. Dem dient ja im Zweifel auch das Hausrecht.
Geht es aber um Inhalte mit abstrakten Adressaten oder betrifft staatliche Institutionen, dann ist normalerweise der Staat selbst handlungsfähig und das Gewaltmonopol nicht per Gesetz durch eine private Fürsorgepflicht mit Sanktionskatalog zu ersetzen. Egal wie das Gesetz gewollt ist, die Machart ist skandalös und zeigt, was von der SPD zu erwarten ist. Evtl. gut Gemeintes wird grottenschlecht umgesetzt und trotzdem als Dealgewinn zum Ausgleich für das offen schlecht Gemeinte und sogar als sozialdemokratische Handschrift der Regierung gefeiert. Kein Wunder, dass die SPD im ursprünglichen Milieu zunehmend einsam feiert, wenn sie sich dem Zeitgeist der Obrigkeiten wieder mal als willige Hure mit roten Stiefeln und Kuschelpeitsche andient. Da wählt nicht nur der Masochist lieber das Original und weiß, woran er ist.

Jörg Hensel
Jörg Hensel
Reply to  Lutz Lippke
6 Jahre zuvor

Das ist nicht richtig; FB löscht ohne irgendeine Begründung willkürlich politisch nicht genehme Postings. Ich habe eine ganze Liste davon; andere auch. Teilweise wurden ganze Profile gelöscht. Es handelte sich in allen Fällen um bloße Meinungsäußerungen ohne Straftatrelevanz. – https://www.economy4mankind.org/de/netzdg-zensur-facebook-loescht-spd-kritische-gruppe/

Jörg Hensel
Jörg Hensel
Reply to  Tom J. Wellbrock
6 Jahre zuvor

Ja, könntest Du, wenn Du Artikel 19 (2) ICCPR nicht beachten wolltest. – Facebook hat jedoch im Gegensatz zu Euch eine Medienkonzentration generiert, so dass hier andere Maßstäbe gelten müssen (m.E.) – FB bestimmt die öffentliche Meinung und wird dies auch weiterhin ausbauen. – Weltweit. – Vor diesem Hintergrund sehe ich das Hausrecht eher als eine Möglichkeit an, bestimmte Meinungen, die den Diktaturen dieser Welt nicht passen, zu löschen.

Ggf. auch im Auftrag von sonst jemanden, der ggf. viel Geld dafür bezahlt. vgl. http://www.nachdenkseiten.de/?p=36631

Jdfs. werden bei FB Meinungen gelöscht, die selbst wenn sie von strafrechtlicher Relevanz wären vom Rechtssystem gedeckt wären. – Vgl. Beschluss vom 24.07.2013, Az.: 1 BvR 444/13 und 1 BvR 527/13).

Das Bundesverfassungsgericht betont ausdrücklich, dass die Strafgerichte bei der Beurteilung von Kritik an öffentlichen Stellen berücksichtigen müssen, dass das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört.

PS: Die Frage nach der willkürlichen Anwendung des Hausrechts berührt die Frage, ob die Hausrechteinhaber der Herrschaftsgewalt des Staates unterlegen sind (vgl. Art. 2 ICCPR).

Ist dies der Fall, gilt Artikel 19 (2) ICCPR. –

In den Fällen, wo Medien das NetzDG zu beachten haben, kann eine Herrschaftsgewalt des Staates gem. Art. 2 ICCPR sicher angenommen werden. Diese Herrschaftsgewalt wird nicht zuletzt durch die hohen Bußgeldvorschriften des NetzDG begründet.

Jörg Hensel
Jörg Hensel
Reply to  Tom J. Wellbrock
6 Jahre zuvor

Auf jeden Fall unterliegt FB der Herrschaftsgewalt des Staates und ist daher mit Blick auf den ICCPR / Analognormen vertragspflichtig; genauso wie die Bundesregierung.

RodolpheSalis
RodolpheSalis
Reply to  Tom J. Wellbrock
6 Jahre zuvor

FB macht zwar keinen content, aber entscheidet wer, was vorgeschlagen kriegt. Das ist ein starkes Instrument und das hat die Wahl in den USA mitentschieden. Man hatte in der Vergangheit mit FB Nutzern einen Versuch gestartet. Die Einen bekamen einen Wahlaufruf, der lediglich aus Text bestand und die Anderen den selben, aber zusätzlich mit kleinen Bildchen ihrer Freunde, die auch wählen gehen werden. Letztere hatten eine höhere Wahlbeteiligung. Man kann gezielt einzelne Leute motivieren oder demotivieren sich an einer Wahl zu beteiligen. Das ist ein krasses Instrument.

TED Talk dazu:
https://youtu.be/iFTWM7HV2UI?t=810

Jörg Hensel
Jörg Hensel
Reply to  Tom J. Wellbrock
6 Jahre zuvor

„Da ich weder Jurist noch Experte auf diesem Gebiet bin, will ich mich nicht zu weit aus Fenster lehnen.“

An dieser Stelle möchte ich doch einmal Kritik loswerden, die hoffentlich als konstruktiv verstanden wird.

Selbst wenn man als Journalist kein Jurist ist, kann man sich sukzessive an juristische Sachverhalte und Themen heranwagen und ggf. auch „dumme“ Fragen stellen.

Vorzugsweise gerichetet an Pressesprecher der Gerichte oder an die der Ministerien.

So schwer ist die Juristerrei nicht, wenn man Dinge, wie Normehierachie, Zitiergebot oder bereits ratifizierte Konventionen und Verträge im Auge behält und deren Einhaltung hinterfragen will, um den Istzustand analysieren zu können.

Auch das übergeordnete Kriterium „contra legem“ sollte man sich bei der Bewertung von Urteilen und Beschlüssen vergegenwärtigen und nicht vergessen.

Warum ich das schreibe ?

Ganz einfach.

Grundrechteentzug (Diktatur) wird in der BRDDR schleichend und von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen durch filigrane / unscheinbare Gesetzesformulierungen vorgenommen.

Beispiel: Vgl. Synopse zu § 317 (1) ZPO.

Der gemeine Journalist hinterfragt all dies nicht und geht davon (blauäugig) aus, dass alles korrekt läuft, ohne es jedoch irgendwann einmal hinterfragt zu haben.

Neues Beispiel: NetzDG …

Wahrscheinlich auch aus Angst vor Stigmatisierung als Verschwörunsgdingsda …

Das Betätigungsfeld für investigative Journalisten im Bereich der Justiz ist jedenfalls immens und liegt quasi brach, da alle das Thema Rechtsstaatlichkeit entschuldigend ausblenden mit den Worten:

„Ich kann das nicht, ich bin kein Jurist“.

Systemorientierte Juristen und korrupte Richter, sowie ihre Auftraggeber freut es, da sie weiter machen können, wie bisher und sich sicher sein können, dass sie keine unbequemen Fragen gestellte bekommen.

sapere aude …

Lutz Lippke
Lutz Lippke
Reply to  Jörg Hensel
6 Jahre zuvor

Absolut zutreffender Appell!
Mit der Juristerei ist es wie mit der Summenformel Sigma. Kann irre kompliziert und abschreckend aussehen, aber u. U. einfaches 1×1 in ungewohnter Darstellung zeigen. Deswegen muss man das 1×1 nicht scheuen oder erst Mathe studieren.
Ich behaupte, dass jeder, der Demokratie und (soziale) Gerechtigkeit nicht kampflos dem Gusto der Herrschenden überlassen will oder sogar den Wechael zu einem gerechteren System anstrebt, muss sich mit Rechtsstaatlichkeit und Justiz auseinandersetzen. Der Blick hinter die Kulissen ist oft deprimierend, aber das allgemeine Desinteresse an wesentlichen Grundfragen einer Rechtsstaatlichkeit ist noch deprimierender. Echte Rechtsstaatlichkeit ist kein Beiwerk der Demokratie sondern eine wesentliche Voraussetzung ihrer Funktionsfähigkeit.

Lutz Lippke
Lutz Lippke
Reply to  Jörg Hensel
6 Jahre zuvor

Die Frage ist also, ob man über das NetzDG und seine Folgen oder über die Löschpraxis von FB und deren Folgen debattiert. Phänomenal gibt es da sicherlich Überschneidungen. Rechtlich ist jedoch Beides nicht Gleiches und muss verschieden beurteilt werden. Im Fall des NetzDG privatisiert der Staat seine Ermittlungspflichten unter Androhung von Strafe. Das und die Folgen habe ich als das eigentliche Thema verstanden.

Im Fall einer „übergriffigen“ Anwendung des Hausrechts aus anderen Gründen geht es um die Frage, welche Pflichten und Ansprüche auf Beachtung von Grundrechten sich ggf. aus der Reichweite und dem offerierten Geschäftsmodell eines Anbieters ergeben könnten. Da gibt es sicherlich viele Auslegungsfragen im Einzelfall. Aber dass zumindest ein großer Player bei der Ausübung des Hausrechts Grundrechte nicht willkürlich missachten darf, halte ich auch für richtig. Daraus ergibt sich aber wohl kein allgemeiner sondern nur ein konkreter Anspruch im Einzelfall, den man individuell beschweren und durchsetzen muss. Das NetzDG bringt einem da wohl nichts.

Lutz Lippke
Lutz Lippke
6 Jahre zuvor

@Jörg Hensel
Dein Link illustriert das Problem der unklaren Vermischung zweier Themen gut. Dort heißt es:

Ein erstes Opfer des umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG)? Die SPD-kritische Seite “offener runder Tisch kritischer sozialer Demokraten” (rd. 450 Mitglieder) wurde von Facebook ohne Begründung gelöscht.

Da steckt ein formaler Widerspruch drin. Eine unbegründete Löschung entspricht eigentlich nicht dem NetzDG. Da sollte man im Zweifel den Dokumentations- und Beschwerdemanagement-Pflichten mal auf den Zahn fühlen, bevor man 1 + 1 zusammenzählt. Etwas Anderes ist es, wenn man vermutet, dass sich FB dem Aufwand des NetzDG entzieht und vorsorglich das Hausrecht nutzt. Nun wäre es bei 450 Mitgliedern doch lohnenswert, der Sache mal auf den Grund zu gehen und mit ordentlichen Rechercheergebnissen zu punkten und sich nicht auf Behauptungen zu beschränken.

Pentimento
Pentimento
6 Jahre zuvor

Das NDG zu privatisieren war ziemlich raffiniert. Der schwarze Peter liegt nun bei den sozialen Netzwerken und den Medien, die Kommentare noch zulassen. Die Diskussion hat sich verlagert.

Rainer N.
Rainer N.
6 Jahre zuvor

Einerseits … andererseits … zwei Seelen wohnen ach in meiner Brust …

Meinungsfreiheit … wird überbewertet … wichtiger ist doch die ECHTE FREIHEIT …

da war doch mal der Satz … geben Sie Gedankenfreiheit Sire … Don Carlos …

ob es jemals ein „Berater“ einem „Herrscher“ gegenüber gewagt hätte so einen Satz …

also … was ich DENKE ist NOCH frei … wenn ich die Gehirnforschung betrachte …

und Anonym unter Pseudonym … was da alles so geschrieben werden kann …

also auch gezielt um die Befürworter zu erkennen … das sich da welche sozusagen outen …

Provokationen …

war das auch die Idee hinter dem Gesetz … die Gegner zu „erfassen“ um irgendwann …

denn eines habe ich schon erkannt … dank Platon … Der Staat …

auch … der Weg ist das Ziel …

weg von der Freiheit der Personen … hin zur Tyrannei … also zum Beispiel …

Marktgerechte „Demokratie“ …

unwidersprochen … dieser Weg wird gegangen … obwohl jeder Deutsche das Recht hätte …

Dummerweise bin ich gegen Gewalt …

obwohl mein Rechtsweg schon zu Ende gegangen wurde … ach Vereinte Nationen habe ich mir bisher geschenkt …

nachdem der EGMR meine Beschwerde zum Verstoß eines der Menschenrechte in Deutschland vom

Einzelrichter André Potocki

nicht angenommen wurde

Robbespiere
Robbespiere
Reply to  Rainer N.
6 Jahre zuvor

N.

Meinungsfreiheit … wird überbewertet … wichtiger ist doch die ECHTE FREIHEIT …

Wie aber kann „echte Freihet“ entstehen, wenn die Meinungsfreiheit fehlt?
Wenn Meinung zum Monopol wird, fehlt die Vielfalt der Meinungen, die notwendig ist zu entscheiden, welche Form der Freiheit eine Gesellschaft leben möchte, oder nicht?
Ohne die Freiheit, unsere Meinung publik machen zu dürfen, können wir alle Hoffnungen auf eine bessere Gesellschaft, die in Frieden und solidarisch lebt, schlicht begraben.
Dann bleibt nur noch die rohe Gewalt als Mittel zur Veränderung und leider geht die Tendenz genau dahin, weil alle Schleusen der Demokratie systematisch geschlossen werden.

Rainer N.
Rainer N.
Reply to  Robbespiere
6 Jahre zuvor

Nun, natürlich hat jeder seine eigene Meinung und hält diese Meinung für die einzig richtige Meinung …

aber das kann nun einmal nicht sein … denn um seine Meinung als Norm anzusetzen, benötigt man entweder Überzeugungskraft … also vom Verstand oder Vernunft her … oder Macht.

Und Macht … korrumpiert leider … wie die Erfahrung oft genug bewiesen hat.

Und zur Freiheit … die wird eben nicht geschenkt … die muss man sich erkämpfen … nur … wenn man GEGEN andere seine persönliche Freiheit … mit Gewalt … dann wird nur immer wieder die Spirale der Gewalt als Basis zu finden sein.

Deswegen ist für mich etwas anderes wichtig. Gerechtigkeit … viel wichtiger als meine Meinung … oh … ist ja meine Meinung … nur Gerechtigkeit kann als Norm gelten … (ja, der ganze Text ist so beabsichtigt) … aber die muss eben ohne Unterdrückung einer „Minderheit“ und ohne Gewaltmittel …

und da bin ich leider Pessimist … und da bleibt nur noch der angeblich chinesische Fluch mit den interessanten Zeiten übrig. Vielleicht brauchen wir wieder so ein Datum wie … 29. Juni 3123 vor Christus … als über den Alpen …

so wie 79 nach Christus … Pompeii … reicht nicht.

Sorry, aber mein Pessimismus … sieht da keine Chance für ein gerechtes und friedliches zusammenleben aller Menschen … ja, es ist traurig …

eigentlich Schade, dass 3123 noch Menschen überlebt haben …

deswegen … ja meine Meinung … gibt es wohl die Angst davor, dass einem der Himmel auf den Kopf fällt … sicher eine „mündliche Überlieferung“ des damals erfolgten Einschlag … da hat bestimmt keiner gemeint, alles Gute kommt von oben …

Robbespiere
Robbespiere
Reply to  Rainer N.
6 Jahre zuvor

N.

Nun, natürlich hat jeder seine eigene Meinung und hält diese Meinung für die einzig richtige Meinung …

aber das kann nun einmal nicht sein … denn um seine Meinung als Norm anzusetzen, benötigt man entweder Überzeugungskraft … also vom Verstand oder Vernunft her … oder Macht.

Dass jeder seine eigenen Meinung hat, ist richtig. Aber man kann seine Meinung auch ändern, wenn Argumente überzeugend sind.
Das funktioniert jedoch nur, wenn Meinung frei geäußert und empfangen werden kann.
Macht versucht logischerweise, dies einzuschränken oder ganz auszuschließen.
Die Medien sind bereits unter Kontrolle und das Netz-DG soll die verbleibende Lücke schließen, was auf Grund der Struktur ( wenige große Akteure mit wirtschaftlichen Interessen ) ziemlich einfach erscheint.

Und zur Freiheit … die wird eben nicht geschenkt … die muss man sich erkämpfen

Richtig, aber dieser Kampf braucht eine Plattform zur Koordination, ergo Meinungsfreiheit und entsprechende Informationskanäle.

Sorry, aber mein Pessimismus … sieht da keine Chance für ein gerechtes und friedliches zusammenleben aller Menschen … ja, es ist traurig …

Dein Pessimismus ist berechtigt, denn wir befinden uns längst mitten im Krieg, der, zumindest hier, noch nicht blutig ausgetragen wird. Aber das ist nur eine Frage der Zeit.
Die Arroganz der Macht verhindert friedliche Lösungen und die entscheidende Frage ist, ob wie üblich die Massen bluten sollen, oder ob nicht die Mächtigen mal wieder an der Reihe wären, wenn es denn schon sein muss.
Dieser Gedanke hat mehr Charme als die Aulöschung der gesamten Menschheit, egal ob durch Krieg oder einen Impakt. Auf jeden Fall wäre es eine ausgleichende Gerechtigkeit.
Gewalt erzeugt Gegengewalt, aber was soll Diejenigen, die sie als Machtmittel einsetzen, sonst zur Einsicht der Absurdität ihres Handelns bewegen?

Rainer N.
Rainer N.
Reply to  Robbespiere
6 Jahre zuvor

Eine Anmerkung – habe zur Zeit eine „Auseinandersetzung“ mit meinem jüngsten Sohn … seine Meinung … und meine Meinung … total entgegengesetzt.

Und mit Vernunft? Nö … keine Chance … die Erde ist eine Scheibe und der Nordpol liegt in der Mitte der Erde und so weiter … alle Gegenargumente werden abgelehnt …

ja, alle Bilder der Erde als Kugel sind natürlich gefälscht …

das nur als Beispiel für eine Meinung, die jemand haben kann … und wenn ich dann im Internet finde, wer das auch so alles glaubt … meine arme Stirn … aber ich konnte es noch verhindern mit dem Kopf auf die Tischplatte zu schlagen … die flache Hand jedoch …

kann man also mit der Meinungsfreiheit solchen Unsinn verteidigen?

Deswegen bleibe ich dabei … Meinungsfreiheit wird überbewertet. Es ist der Versuch jeden noch so großen Blödsinn als Meinung zu „tarnen“ und so von den wirklichen Problemen abzulenken. Oh … wieder eine Meinung von mir.