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Wenn man Katholik ist, kann man nicht aus der Kirche austreten. Man kann wohl auf das Standesamt oder das Amtsgericht gehen – je nach Bundesland – und unter Vorlage eines Lichtbildausweises austreten. Aber faktisch ist man damit nicht aus der Kirche, sondern nur aus der Kirchensteuer ausgetreten. Das Kirchenrecht sieht es nämlich anders: Einmal katholisch getauft, immer Katholik. Aus der Nummer kommt man nicht mehr raus. Egal wie oft man auch zur Konkurrenz konvertiert, ob man offiziell zum Islam wechselt oder sich selbst zum Cargo-Kult bekennt und deshalb keine Kirchensteuer mehr entrichten möchte: Der Bund mit der katholischen Kirche ist ein ewiger. Ein bisschen so ist es auch, wenn man vor dem Bundesverfassungsgericht um ein Parteiverbot ersucht.
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Roberto J. De Lapuente

Roberto J. De Lapuente ist irgendwo Arbeitnehmer und zudem freier Publizist. Er betrieb von 2008 bis 2016 den Blog ad sinistram. Seinen ND-Blog Der Heppenheimer Hiob gab es von Mitte 2013 bis Ende 2020. Sein Buch »Rechts gewinnt, weil links versagt« erschien im Februar 2017 im Westend Verlag. In den Jahren zuvor verwirklichte er zwei kleinere Buchprojekte (»Unzugehörig« und »Auf die faule Haut«) beim Renneritz Verlag.

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Heldentasse
Heldentasse
7 Jahre zuvor

Wäre sie größer, bräuchte es keine solche Maßnahme zum Ausschluss, dann würde sie ja verboten. Lasst uns also NPD-Mitgliedsanträge ausfüllen. Make NPD great again. Hoffentlich ist sie dann nicht zu groß, um verboten zu werden.

Wenn nun Linke in die NPD eintreten würden um dieser Partei mehr politisches Gewicht zu geben, damit diese höchstrichterlich verboten wird, müssten ja um dies Auszugleichen die Rechten aus dieser Partei austreten, das nenne ich mal einen gekonnten Schachzug!

Um das zu unterstützen könnten ja auch mehr Menschen NPD wählen, wenn diese dann bundesweit über 5% gelangt, ist sie ebenso wichtig und verfassungsfeindlich, dass einem Verbot nichts mehr im Wege steht.

Die ganze Situation ist aber auch ohne diese Überspitzungen schon so verrückt, das man schreien möchte: Wärter! Ich halt es nicht mehr aus, und will hier raus!

Beste Grüße

Robbespiere
Robbespiere
7 Jahre zuvor

J. De Lapuente

Auch wenn ich das Urteil zum NPD-Verbot zunächst positiv gesehen habe, um dieser kruden Partei keine unnötige Aufmerksamkeit zu Teil werden zu lassen, sind deine Argumente nachvollziebar.
Dem Parlament und damit Parteien mit vorwiegend rechts-lastiger, neoliberaler Ausrichtung die Frage der Finanzierung anderer Parteien zu überlassen, birgt unabsehbare Risiken in sich.
Damit gibt das BVerG Kompetenzen an die Politik ab, die allein ihm obliegen.

Man muß sich wirklich fragen, ob die Unabhängigkeit des BVerG und damit eine effektive Gewaltenteilung überhaupt noch gegeben ist, oder ob es hier einen Konsens zwischen Gerichtsbarkeit und Politik gibt, der die Demokratie letzlich aushebelt.
Scho zu viele Urteile waren ganz nach Gusto der Regierung Merkel und zu Lasten der Bürgermehrheit.

Das Grundproblem scheint mir die Art der Richterernennung zu sein, die zwangsläufig zu einer Verflechtung mit der Politik führt und förmlich zu einer Gegenleistung aus Dankbarkeit für die Ernennung verpflichtet.

aquadraht
aquadraht
7 Jahre zuvor

Die NPD ist eh eine Dependence des Verfassungsschutzes, der seinerseits aus Gestapo und RSHA hervorgegangen ist, wie der BND aus der Abwehr. Warum soll ein staatliches Gericht eine staatliche Dependence verbieten?

Aber etwas, doch nicht ganz OT: Darf man Rechten in die Fresse hauen? Fefe stellt diese Frage ( https://blog.fefe.de/?ts=a67433b7 ), und ich halte die Frage für berechtigt. Sie betrifft wieder einmal das Toleranzproblem. Die gegenwärtig dominierende pseudoliberale und pseudolinke Filterblase hat sich in eine gefährliche Intoleranz verrrannt. Das Problem ist, dass diese Intoleranz zurückschlagen kann, sobald diese Pseudo-Linksliberalen die Diskurshoheit verlieren. Und dieser Prozess ist in vollem Gange.

Sukram71
Sukram71
7 Jahre zuvor

Der Artikel ignoriert, dass das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt hat, dass die NPD verfassungsfeindlich ist und diese somit vermutlich recht leicht von der Finanzierung abschneiden kann, ohne dass andere Parteien betroffen sind.

Die Politik die Gesetze zur Parteien-Finanzierung so ändern kann, dass verfassungsfeindliche Parteien, wie die NPD, davon ausgenommen sind.
Das würde zwar für alle Parteien gelten, aber in der Praxis alleine für die NPD, da dieser ja vom höchsten Gericht quasi testiert wurde, dass sie verfassungsfeindlich ist. Das ist jetzt offiziell und die NPD hat auch keine Möglichkeit mehr dagegen vorzugehen bzw zu klagen.

Alle anderen Parteien könnten gegen eine Einordnung als verfassungsfeindlich Klage erheben und bekämen so lange sicher auch Parteien-Finanzierung vom Staat. Der Artikel kritisiert also an der falschen Stelle.

Ansonsten finde ich das Urteil auch sehr problematisch. Ist eine Partei zu klein und unbedeutend, kann sie nicht verboten werden. Ist eine Partei aber größer und einflussreicher, dann ist es vielleicht schon zu spät. Kein kluges Urteil.

Aber man sieht, wie ernst und wichtig das BVerfG die Parteien nimmt. Menschen die sich in einer Partei nach den entsprechenden Gesetzen organisieren, sind für die Demokratie vielleicht noch nicht völlig verloren.
Vielleicht ist das Urteil doch weiser, als man zuerst denkt.

Sukram71
Sukram71
Reply to  Roberto J. De Lapuente
7 Jahre zuvor

Das BVerfG hat doch ausdrücklich festgestellt, dass die NPD verfassungsfeindlich ist.
Und gleichzeitig hat das BVerfG festgestellt, dass verfassungsfeindliche Parteien von der Parteien-Finanzierung ausgeschlossen werden dürfen.
Beides war vorher nicht klar und nicht erlaubt. Und genau das darf die Politik jetzt machen.

Die Gefahr, dass die Politik jetzt anderen Parteien die Finanzierung streicht, weil sie angeblich verfassungsfeindlich sind, ist nicht gegeben.
Weil dagegen könnten die Parteien vor Gericht klagen und das würde vom BVerfG sofort kassiert. Letztlich entscheidet also das BVerfG.

Der Vorteil ist, dass der NPD zwar die Finanzierung gestrichen wird, die Leute aber sichtbar bleiben und nicht in den Untergrund gehen.
Eine offizielle Partei nach dem Parteiengesetz muss außerdem wenigstens nach demokratischen Regeln organisiert sein.

Sukram71
Sukram71
Reply to  Roberto J. De Lapuente
7 Jahre zuvor

Genau das ist aber doch nicht der Fall.
Was verfassungsfeindlich und verbotswürdig ist und wem dementsprechend die Finanzierung gestrichen wird, entscheidet letztendlich alleine das Verfassungsgericht.

Sonst müsste die Politik doch auch nicht vor dem BVerfG klagen, um die NPD verbieten zu lassen.
Die Bundestagsverwaltung kann nicht einfach einer Partei die Finanzierung streichen, mit dem Argument, du bist verfassungsfeindlich. So einfach ist das auch nach diesen Urteil nicht. 🙂

Lazarus09
Lazarus09
Reply to  Sukram71
7 Jahre zuvor
Sukram71
Sukram71
Reply to  Lazarus09
7 Jahre zuvor

Lazerus, na super …

Aber ich denke trotzdem nicht, dass die Bundestagsverwaltung (der Bundestagspräsident ist in Deutschland für die Parteienfinanzierung zuständig) jetzt einfach nach Gutdünken missliebige Parteien von der staatlichen Finanzierung ausschließlich kann. 😀

Sondern dafür braucht es natürlich umfangreiche Beweise und Berichte durch den Verfassungsschutzes etc., die auch vor den Gerichten Bestand haben.

Und nachdem das BVerfG die Hürden für ein Parteien-Verbot so hoch gehängt hat, werden die Hürden für einen Ausschluss aus der Parteien-Finanzierung nicht viel niedriger sein.
Und während der Gerichtsverfahren darüber wird die Finanzierung weitergezahlt, wenn eine Streichung die endgültige Entscheidung darüber vorwegnehmen würde. Das gab es doch schon öfters.

Das was ich schreibe, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit richtig, da könnt ihr euch auf den Kopf stellen. 😉

Sukram71
Sukram71
Reply to  Roberto J. De Lapuente
7 Jahre zuvor

Nicht das BVerfG verfügt über Einbehalt der Gelder, das macht die Politik.

Das macht nicht „die Politik“, sondern die Bundestagsverwaltung unter Leitung des Bundestagspräsidenten.

Und selbstverständlich wird jede Partei, deren Gelder gestrichen wird, sofort vor Gericht dagegen klagen. Das gab es doch schon oft.
Dann entscheiden die Gerichte und letztendlich das BVerfG.
Es ist also genau so, wie ich denke und schreibe. 😉

Sukram71
Sukram71
Reply to  Roberto J. De Lapuente
7 Jahre zuvor

Rechtswidrig die Finanzierung streichen kann man in der Praxis auch schon jetzt. Dafür brauchte es kein neues Urteil und keine neuen Gesetze.

Und am Anfang eines Gerichts-Verfahrens wird idR geprüft, ob zB eine Streichung der Finanzierung die Entscheidung in der Sache vorwegnehmen würde.
D.h wenn sich eine Partei für die Dauer des Verfahrens die Streichung nicht leisten kann und dann sowieso pleite wäre, dann wird die bis zum Urteil weitergezahlt.

Sukram71
Sukram71
Reply to  Roberto J. De Lapuente
7 Jahre zuvor

Beispiel aus dem Jahr 2004:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/parteienfinanzierung-verfassungsrichter-stoppen-kartell-der-grossen-a-325119-amp.html

„… [Der] Grundsatz der „Chancengleichheit“, wie er sich aus Artikel 21 des Grundgesetzes ergibt. Dieser Grundsatz habe zur Folge, so die Entscheidung, dass der Gesetzgeber nur in ganz engen Grenzen mit gesetzgeberischen Mitteln zwischen den Parteien differenzieren dürfe.“

Dieses Urteil wird durch die aktuelle Entscheidung ja nicht ungültig und zeigt, wie wichtig das BVerfG auch die Finanzierung von kleinen Parteien nimmt.
Es gibt also wenig Anlass, sich wegen Missbrauch zu sorgen.

Sukram71
Sukram71
Reply to  Roberto J. De Lapuente
7 Jahre zuvor

Und es ist auch so völlig klar, dass nur Parteien die Finanzierung gestrichen werden kann, die – beweisbar – so verfassungsfeindlich sind, dass sie eigentlich verboten gehören. Die Anforderungen sind also extrem hoch.

Selbst einer extremistischen Abspaltung der Linken dürfte man also höchstens die staatliche Finanzierung streichen – es sei denn diese wären so extrem, dass eigentlich ein Verbot vor dem BVerfG Erfolg hätte. 🙂 Dafür sind die Anforderungen aber bekanntlich extrem hoch.

Je länger man darüber nachdenkt, je mehr kann man sich mit dem Urteil anfreunden.

Sukram71
Sukram71
Reply to  Sukram71
7 Jahre zuvor

– es sei denn diese wären so extrem, dass eigentlich ein Verbot vor dem BVerfG Erfolg hätte.

Ich meine natürlich:
NUR, wenn diese (extreme Abspaltung der Linken) so extremistisch wäre, dass ein Verbot vor dem BVerfG Erfolg hätte, dürfte deren Finanzierung gestrichen werden.